von mellomania am 08.09.2017, 22:25 Uhr |
Job
wenn du 2 jahre EZ beantragst und nach einem jahr tz arbeiten möchtest, egal wo, muss dein AG VORHER zustimmen. also du musst vor abschluss eines vertrages das ok deines AG holen. du kannst während dieser EZ bis zu 30 h arbeiten, entweder bei ihm ode woanders. dein anspruch auf die vollzeitstelle geht NICHT VERLOREN. auch wenn du bei ihm nur tz WÄHREND der EZ arbeitest. Endet das dann mit der EZ zusammen, lebt dein VZ vertrag automatisch wieder auf. daher keinen änderungsvertrag abschließen, sonst bleibts bei TZ sondern einen neuen TZ vertrag der NUR für die EZ gilt
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