Geschrieben von kathinka78 am 03.02.2005, 14:18 Uhr |
Jawoll, es sind 4 Tage egal wie viele Kinder!!ot
ja, stimmt. vier tage sinds nur. es sei denn - du verdienst wenig, d.h. unter der beitragsbemessungsgrenze. so wurde es mir zumindest im studienseminar erklärt. ich bin laa und habe wegen des geringen einkommens zehn tage.
die bez.-reg. müsste dir da auskunft geben können.
wg der krankmeldung - dein kia stellt dir ein schreiben aus, dass du wegen erkrankung deines kindes zuhause bleibst, da das kidn betreut werden muss.
gute besserung an deine tochter.
lg, katja
- Betreuungstage bei Krankheit (Beamte - NRW) - kai 02.02.05, 19:46
- Re: Betreuungstage bei Krankheit (Beamte - NRW) - Tanzmaus 02.02.05, 21:25
- Re: Betreuungstage bei Krankheit (Beamte - NRW) - Tanzmaus 02.02.05, 21:27
- Re: Betreuungstage bei Krankheit (Beamte - NRW) - Jari 03.02.05, 8:05
- Re: bei der post in nrw nur 4 tage - midgie 03.02.05, 9:37
- Jawoll, es sind 4 Tage egal wie viele Kinder!!ot - Henni 03.02.05, 9:59
- Re: Jawoll, es sind 4 Tage egal wie viele Kinder!!ot - kathinka78 03.02.05, 14:18
- Jawoll, es sind 4 Tage egal wie viele Kinder!!ot - Henni 03.02.05, 9:59
- Re: bei der post in nrw nur 4 tage - midgie 03.02.05, 9:37
- Re: Betreuungstage bei Krankheit (Beamte - NRW) - Jari 03.02.05, 8:05
An die, die unser au-pair-problem verfolgt haben
@tanzmaus
Befristeter Arbeitsvertrag und schwanger???
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Mutter = "Heimchen" am Herd?? Hallo?!?
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Selbständig - Kind krank - schlechtes Gewissen
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