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Geschrieben von lilke am 10.10.2018, 12:38 Uhr

Ja, passt alles

Deine EZ ist nur insofern an das EG gebunden, dass Du für die Zeit des EG-Bezuges EZ angemeldet haben musst. Du kannst sobald dein EG ausgelaufen ist aber tageweise EZ weiterlaufen lassen.

Ein kleiner Hinweis noch, nur weil viele das übersehen... wenn Du ab 2020 dann evtl. planst TZ zu arbeiten, dann lass die Ez für mindestens 2 Jahre laufen und vereinbare TZ ab 1.1.2020 oder gib zumindest erst einmal unverbindlich an, dass Du planst da evtl. TZ zu machen und das dann im Laufe 2019 mit deinem AG noch konkret klären wirst.

Vorteil:
* Wenn Du eh TZ arbeiten wollen würdest, dann hast Du während der EZ Kündigungsschutz und keinen Nachteil gegenüber "normaler" TZ - außer dass die in EZ auf maximal 30h/Woche begrenzt ist.
* Du meldest mit deiner EZ Meldung beim AG VERBINDLICH die ersten zwei Jahre. Entscheidest Du im 1. LJ - aus welchen Gründen auch immer - dass Du doch noch länger EZ machen willst als 2019, dann kannst Du das ohne Zustimmung des AG später nicht mehr für das 2. LJ melden, wenn Du zunächst nur ein Jahr angibst.
* Falls ihr nach dem EZ vom Papa noch einmal BEIDE 4 Monate TZ arbeiten könnt (maximal 25h hier!), könnt ihr für diese vier Monate dann noch einmal zusätzliches EG (PartnerSCHAFTSmonate) beantragen.

LG
Lilly

 
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