Baby und Job

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Geschrieben von fenja2003 am 16.05.2006, 13:55 Uhr

ist aber so, dafür kann ich ja nichts..

hier:

Verfügbarkeit: Zu Hause auf den Postboten warten

Arbeitslose müssen dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen. Für das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bedeutet dies, daß sie zu Hause auf den Briefträger warten müssen. Wer während der Zeit, zu der der Postbote üblicherweise kommt, nicht persönlich anwesend ist, riskiert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. An solchen Tagen, so die Richter, sei der Arbeitslose nicht vermittelbar und verliere daher die "Stütze". Es reiche nicht aus, daß ein Familienangehöriger oder - wie im konkreten Fall - die Verlobte des Arbeitslosen zu Hause sei.



Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 1 Ar 212/95



und mit der kinderbetreuung ist es dasselbe. meiner nachbarin haben sie das arbeitslosengeld I um 50% gekürzt und für 7 monate anteilig zurückgefordert, weil sie keine 8- stunden-betreuung für ihre zwillinge nachweisen konnte. da gab es auch kein konkretes jobangebot. es geht nur um die verfügbarkeit. und mach mich deswegen nicht blöd an, das ist schließlich nicht auf meinem mist gewachsen.

lg

 
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