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Geschrieben von Sigili am 04.08.2005, 20:27 Uhr

Hilfe!!!!Arbeitslosengeld-Sperre???

hallo, habe eine Frage: mein Chef will, dass ich nach Ende der Eltenzeit Vollzeit arbeite. Habe ihm gesagt, dass es mit einem 3-jährigen Kind nicht geht, weil mein Mann Vollzeit arbeitet und ich mein Kind selbst erziehen möchte. Ich habe meinem Chef gesagt, dass ich nur Teilzeit arbeiten kann. Leider bleibt mein Chef immer noch bei seiner Entscheidung. Bald muss ich wohl einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Hat jemand Erfahrung damit, dass man nach betriebsbedingter Kündigung keine Sperre des AL-Geldes erlebt? Bitte helft mir. Danke Sigi

 
8 Antworten:

Re: Hilfe!!!!Arbeitslosengeld-Sperre???

Antwort von Nicole-Mami am 04.08.2005, 20:46 Uhr

Lass Dich unbedingt von einem Anwalt beraten!!!!!!!!

Seit Neuestem gibt es eine Verpflichtung des Arbeitgebers, in jedem Falle eine Abfindung zu zahlen (falls es nicht schon wieder aufgehoben wurde). Beim Arbeitsamt bekommst Du nur widersprüchliche und in der Regel sogar fast ausschließlich (erschreckend!!!) falsche Auskünfte.

Der Anwalt kann Dich in Deinem Einzelfall am besten beraten und falls er eine gute Abfindung aushandelt, hast Du damit locker die Kosten drin und eine Beratungsstunde vorab, in der Dir Deine Möglichkeiten erklärt werden, kostet meist nicht besonders viel.

Alles Gute!

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Re: Hilfe!!!!Arbeitslosengeld-Sperre???

Antwort von speedy am 04.08.2005, 22:04 Uhr

Hi,
zunächst musst du mal etwas konkreter werden, was deine Beschäftigung vor Beginn der Elternzeit anbelangt, denn danach richten sich deine Rechte und Pflichten!

Hast du vor der Elternzeit vollzeit gearbeitet, musst du auch wieder so einsteigen, es sei denn, deine Firma stimmt einer anderen Regelung zu. Ein Recht auf eine Teilzeit-Stelle wegen Ende der Elternzeit gibt es nicht.

Allerdings könntest du einen Anspruch auf eine TZ-STelle haben wie jeder andere Arbeitnehmer auch, wenn dein Betrieb verschiedene Anforderungen erfüllt (z.B. mehr als 15 fest angestellte Mitarbeiter...). Dann kann dir der Wechsel auf eine TZ-Stelle nur verweigert werden, wenn gewichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Wenn es sogar einen Betriebsrat gibt, wende dich am besten zunächst an den, bzw. evtl. an die Frauenbeauftragte.

Sollte es keine Möglichkeit für eine TZ-Stelle für dich geben, bleibt dir nur, wieder vollzeit zu arbeiten oder selbst zu kündigen bzw. den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Je nach dem, ob dir die Stelle auch Vollzeit zumutbar gewesen wäre, wirst du dann folgerichtig auch vom AA gesperrt.

PS: Ein Anspruch auf eine Abfindung, wie von Nicole-Mami angedeutet gibt es im deutschen Recht nicht.

Gruß, Speedy

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@speedy

Antwort von Nicole-Mami am 05.08.2005, 10:32 Uhr

Den Anspruch auf Abfindung gibt / gab es seit 1.1.2004 (ausser man kündigt selbst), falls er nicht inzwischen wieder abgeschafft wurde. Ich weiss das deshalb so genau, weil unser Büro zum 30.06.2004 geschlossen werden sollte und wir nicht aus reiner Nächstenliebe die Kündigungen bereits im Dezember 2003 bekommen haben, sondern wegen der oben beschriebenen Gesetzesänderung. (Wir hätten nach dem alten Gesetz keinen Anspruch auf Abfindung gehabt, nach dem neuen aber schon)

Sinn des Gesetzes soll die Entlastung der Arbeitsgerichte sein, um Klagen zu vermeiden. Das Arbeitsamt sagt jedoch, es gibt eine Sperre, wenn man nicht generell gegen alles und jedes klagt.

Der Rechtsanwalt sagt, die Sperre ist nicht rechtens, allerdings muss man sich eventuell monatelang mit dem Arbeitsamt rumstreiten (und bekommt monatelang kein Geld), dann allerdings auch die Nachzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Sperr-Monate.

Daher denke ich, man sollte in manchen Fällen nicht am falschen Ende sparen und doch mal einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen...

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Re: @speedy - Nachtrag

Antwort von Nicole-Mami am 05.08.2005, 10:39 Uhr

Hier die Links - betrifft §1a Kündigungsschutzgesetz - mußt Du also ein bißchen runterblättern. Habe allerdings gerade gelesen, dass es besonders für betriebsbedingte Kündigungen gilt - ist doch aber hier der Fall, wenn aus betriebsbedingten Gründen eine Teilzeit-Arbeit nicht möglich ist und eine Vollzeit-Kraft deshalb gekündigt wird. Vorsicht beim Umstieg von Vollkraft in Teilzeit: Warst Du vor dem Erziehungsurlaub Vollzeit tätig, wird auch Deine Abfindung nach der Höhe Deines Vollzeit-Gehaltes berechnet (und auch das zukünftige Arbeitslosengeld). Arbeitest Du erst ein bißchen in Teilzei, machst Du mit Sicherheit erhebliche finanzielle Einschnitte, weil alles dann nach Teilzeit-Gehalt berechnet wird.

Hier nun die Links

http://www.arbeitsrecht-hernichel.com/Wissenswertes/Arbeitnehmer_BR/HoehederAbfindung.html

http://www.rechtsrat.ws/gesetze/kschg/01.htm

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Re: @speedy - Nachtrag

Antwort von tinai am 05.08.2005, 11:00 Uhr

Abfindung nur, wenn er ihr kündigt. Tut er aber nicht, er stellt ihr ihren alten Vollzeitarbeitsplatz wieder zur Verfügung, den sie aber nicht annehmen kann.

Wenn er nicht verpflichtet ist, eine Teilzeitstelle anzubieten - was durchaus möglich ist, dann ist sie es, die kündigen muss und dann gibts selbstverständlich keine Abfindung.

Aber: sie sollte sich jetzt schon eine Bestätigun gvom AG geben lassen, das ser ihr nur eine Vollzeitstelle anbieten kann und nicht TZ. DAmit zum Arbeitsamt und schon mal arbeitssuchend melden. Meines Wissens gibts dann keine Sperre, aber das ALG berechnet sich natürlich nur nach der Teilzeitstelle, denn man kann sich ja nur arbeitslos melden, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht - Kinderbetreuungssituation nachweisen.

Gruß Tina

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Re: @speedy - Nachtrag

Antwort von Nicole-Mami am 05.08.2005, 11:31 Uhr

Sie schreibt doch "Wer hat Erfahrung mit betriebsbedingter Kündigung?"

Wenn Sie sich Teilzeit-suchend beim Arbeitsamt meldet, bekommt sie nur ALG für eine Teilzeit-Stelle.

Da niemand hier die genauen Details durchgehen kann, hilft nur der WEg zum Anwalt.

Und zwischen keine Abfindung, Sperre und ALG nach Teilzeit-Gehalt oder Abfindung, keine Sperre und ALG nach Vollzeit-Gehalt liegt ein so himmelweiter Unterschied, dass man sich die Zeit und das Geld für eine Beratung beim Fachanwalt durchaus ans Bein binden sollte.

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Re: @speedy - Nachtrag

Antwort von speedy am 05.08.2005, 19:36 Uhr

Ich glaube, du schmeisst da gerade etwas durcheinander: Der AG zahlt eine Abfindung, wenn ER kündigen will/muss - und in diesem Fall bietet er ja sogar die alte Stelle wieder an. Nur weil der Arbeitnehmer jetzt andere Bedingungen möchte (hier Teilzeit), muss er auf gar keinen Fall eine Abfindung zahlen.

Im Gegenteil, der AN muss kündigen oder im gegenseitigen Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Gruß, Speedy

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Re: Hilfe!!!!Arbeitslosengeld-Sperre???

Antwort von Sigili am 15.08.2005, 17:18 Uhr

Hallo Ihr alle! Danke für Eure Infos. Habe vor einer Woche meinem AG vorgeschlagen, 30 Stunden in der Woche zu arbeiten. Bis heute noch keine Antwort. Ich KANN leider keine Vollzeitarbeit annehmen, weil mein Kind hörgeschädigt ist und für alle hörgeschädigte Kids gibt es leider keine Ganztagsschule bzw. keine Ganztagskindergarten. Schule und Kiga sind mittags immer aus. Meine Eltern wohnen 120 km entfernt und mene Schwie-eltern sind beide noch berufstätig. Da mein Kind hörbehindert ist und nur in Gebärdensprache (bin auch selbst betroffen und wir sprechen mit unserem Kind nur in Gebärdensprache.) kommuniziert, muss die Betreuung auch Gebärdensprache können. Es gibt leider keine Tagesmutter mit Gebärdensprachkompetenz. Warum ich die Vollzeit auch ablehne, ich hätte bei der Vollzeit um 17 Uhr Feierabend und wäre gegen 18 Uhr zu Hause. Muss dann noch Essen kochen und mein Kind versorgen. Bei diesem Streß falle ich eines Tages um. Das tue ich mir nicht an. Warum mein AG Vollzeit will ist..... seine Frau ist rheumakrank und kann nicht mehr soviele Arbeiten erledigen. Ich soll ihre Arbeiten übernehmen. Habe schon angeboten, mich und jemanden anderen für je halben Tag einzustellen, leider abgelehnt. Aber im Falle einer Erkrankung ist das auch keine gute Lösung, denn ich fehle und die Arbeiten bleiben liegen. Das muss der AG wissen, ist auch sein Problem. Aber 2 Leute für je eine Teilzeitstelle einzustellen ist auch machbar, oder...?! Sorry ist etwas lang geworden, aber will ja darüber auch etwas erzählen. LG Sigi

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