Baby und Job

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Geschrieben von Lucylu am 01.07.2018, 9:46 Uhr

Hilfe... bzw was mach ich jetzt?

https://www.finanztip.de/teilzeitarbeit/

Dein AG kann die die TZ-Arbeit nicht grundsätzlich verwehren (siehe oben).

Ich bin nach meiner Elternzeit auch auf eine andere Stelle gekommen, weil meine alte Stelle auch VZ war. Aber der AG darf dir nicht einfach kündigen, bzw.eine Aufhebungsvertrag anbieten.

Habt ihr einen Betriebsrat?

Lg Lucy

 
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