Baby und Job

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Geschrieben von LanaMama am 22.10.2017, 22:34 Uhr

Hier ist eine Quelle

Die Quelle ist § 15 AGG selber.

"Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre."

 
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