Geschrieben von tinai am 20.07.2006, 15:23 Uhr |
@Henni
Hi Henni,
sagmal Du bist doch Lehrerin in Ba-Wü oder? Kannst Du mir folgende Frage beantworten. Wenn ein Schüler zunächst auf eine private Grundschule geht (nicht Waldorf oder freie Schule, sondern ganz "normal") und die Eltern irgendwann feststellen, dass sie ihn dort nicht lassen können (z.B. aus organisatorischen oder finanziellen Gründen), muss ihn dann seine städtische Grundschule im nächsten Schuljahr aufnehmen oder kann sie eine Aufnahme grundlos ablehnen?
Wäre Dir für eine schnelle Antwort dankbar, leider habe ich Deine E-mail-Adresse nicht mehr, dann hätte ich es nicht hier ins Forum gestellt, sondern direkt adressiert.
Grüße Tina
ja, muss sie!
Antwort von Henni am 20.07.2006, 19:12 Uhr
aber leider nciht schnell genug gesehn*gg*
da wir ja nun mla schuöpflicht haben MUSS das kind ja beschult werden..gibt ja auch viele Privatschulen, die eh nur gewisse schuljahre abdecken..danach sind wir dann doch wieder zuständig...
Sind DEINE kids auf ner privatschule???
Meiner kommt 2007 hier bei mir in die schule..im nachbarort wurde grad ne GS dicht gemacht und dort entsteht grad ne private grundschule..klingt alles echt interessant...aber ich glaub ich lass ihn dennoch "normal" einschulen...
LG HEnni
Daaaaaaanke
Antwort von tinai am 20.07.2006, 19:15 Uhr
darüber schreibe ich Dir in einer Mail mehr, ich glaube in meinem Outlook habe ich noch irgendwo eine Mail von Dir.
Danke auf jeden Fall für diese sehr beruhigende Auskunft!
Grüße Tina
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