Baby und Job

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Geschrieben von Henriette am 13.07.2004, 13:34 Uhr

@Henni wg. Beihilfe

Hallo Henni,

ich habe so ziemlich die gleichen Fragen wie du, dazu kommt, dass ich druch die Elternzeitregelung nicht ganz durchsteige, z.B warum man sich auf 2 Jahre festlegen muss. Was ist, wenn ich für 1,5 Schuljahre EZ nehmen will, d.h. in meinem Fall von ca. Ende November 2004 bis Ende Januar 2006? Lege ich mich dann auf diese 15 Monate fest udn muss danahc wieder mit meiner vorherigen Stundezahl anfangen oder wie? Ich werde mal den Sachbearbeiter anrufen, der mir die Unterlagen über die Festsetzung der Muschufrist gechickt hat. Der müsste es doch wissen. Wegen der Beihilfge werde ich mal die Beihilfestelle anrufen und mich da erkundigen, ob beihilfe während der Elternezti anders geregelt ist, als sonst. Bei Paul allerdings war ich während des Erziehungsurlaubes genauso beihilfenberechtigt wie vorher und hinterher. Jetzt müsste durch das 2. Kind mein Anspruch allerdings von 50 auf 70% steigen, oder?

Ebenso undurchsichtige Grüße von

Henriette

 
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