Baby und Job

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 09.05.2005, 15:49 Uhr

Hat man wärend der 14 Wochen Mutterschutz Anspruch auf Urlaub oder ...

Hallo,

die anderen haben recht.

Trotzdem möchte ich gerne noch erwähnen, daß es bei Deiner Konstellation (Mutterschutz in 2 Kalenderjahre verteilt) keinen Anspruch darauf gibt, den erst im neuen Jahr entstehenden Urlaub VOR dem Mutterschutz im alten Jahr zu nehmen. Den wirst Du Dir für nach dem Mutterschutz oder sogar nach der Elternzeit aufsparen müssen. Lediglich die 30 Tage aus dem laufenden Jahr kannst Du vor dem Mutterschutz auch nehmen.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

 
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