Geschrieben von mutterimeinsatz am 02.01.2005, 18:23 Uhr |
hab morgen vielleicht meinen ersten arbeitstag, nachdem unser kleiner 2 ist...aber was ist, wenn..?
Hej,
soweit ich weiß´ kannst Du für Deine Tochter die Tage des Vaters auf Dich Überschreiben lassen.
Mach Dir mal Gedanken, ob Du Tagesmutter machen willst oder auch kannst. Ich mache das. Wir haben das Problem, daß unsere Große schon in der Schule ist. Woher bekommen wir 12 (Schul-) Urlaub ??? Ist eine Alternative und wenn Du es über das Jugendamt machst, sind diese Einnahmen Abgabenfrei. (Und Du brauchst dieses Geld nirgendwo angeben, z.b: Unterhalt, Kigagebührenberechnung etc.
Falls Du Interesse hast, wende Dich an Dein Jugendamt.
Gruss
Angie
- hab morgen vielleicht meinen ersten arbeitstag, nachdem unser kleiner 2 ist...aber was ist, wenn..? - sunnymausi 02.01.05, 16:13
- Re: hab morgen vielleicht meinen ersten arbeitstag, nachdem unser kleiner 2 ist...aber was ist, wenn..? - mutterimeinsatz 02.01.05, 18:23
- Re: hab morgen vielleicht meinen ersten arbeitstag, nachdem unser kleiner 2 ist...aber was ist, wenn..? - sunnymausi 02.01.05, 18:38
- Re: hab morgen vielleicht meinen ersten arbeitstag, nachdem unser kleiner 2 ist...aber was ist, wenn..? - krissie 03.01.05, 9:05
- Re: hab morgen vielleicht meinen ersten arbeitstag, nachdem unser kleiner 2 ist...aber was ist, wenn..? - mutterimeinsatz 02.01.05, 18:23