Geschrieben von coracao am 20.04.2005, 13:19 Uhr |
Geringfügige Beschäftigung
Hallo Ihr Lieben,
so wie es aussieht werde ich bald bei meinem Arbeitgeber stundenweise eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Wißt Ihr wie das mit Urlaub und Krankheit geregelt ist bzw. wenn ein Feiertag ist und der fällt auf meinen Arbeitstag verdiene ich dann trotzdem meine 400 € abzgl. Lohnsteuer???
Danke schonmal für eure Infos!!
LG Marly
Re: Geringfügige Beschäftigung
Antwort von Leon2001 am 20.04.2005, 15:05 Uhr
Hallo
also für eine geringfügige Beschäftigung zahlst du keine Lohnsteuer, keine Krankenkasse (es sei denn freiwillig), keine Rentenvers. und keine Arbeitslosenvers.. Bei mir ist es so, ich habe einen richtigen Vertrag wo alles festgehalten ist, sprich wieviel Urlaub mir zusteht, das ich keinen Anspruch auf Weihnachst- und Urlaubsgeld habe usw.. Bei mir wird es so gehandhabt das wenn Leon krank ist und ich nicht kommen kann muß ich so eine Krankenmeldung vom KIA mitbringen. Wenn ich nicht kann weil ich selbst krank bin oder den Tag einfach nicht kann arbeite ich die Std. nach oder wie gesagt Krankenmeldung. Feiertag wird bei mir so gezählt wie ein Arbeitstag.
Bei der Rentenvers. hat mir mein Arbeitgeber angeboten einen Minimum selbst einzuzahlen der direkt von denen abgezogen wird, das sind bei 400 Euro 30 Euro in die Rentenkasse freiwillig.
Aber am besten klärst du das mit deinem Arbeitgeber ab, jeder handhabt das anders.
In einem anderen 400 Euro Job habe ich nur das bezahlt bekommen was ich auch gearbeitet habe, wenn ich krank war oder alles andere wurde nicht bezahlt.
Achso wenn du willst kann ich dir meinen Vertrag mal zukommen lassen mal so zum schauen.
Gruß Bianca
Mal ne Frage hab....etwas kompliziert
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