Geschrieben von Xaveria am 06.10.2005, 12:48 Uhr |
geringfügig und arbeitslos?
Wenn du anspruchsberechtigt nach ALG I bist ja!
Nur bei ALG II wir das Einkommen deines Mannes berücksichtigt.
Was dir passieren kann ist dass von den 400,- die du verdienst, 235,- auf das ALGI angerechnet werden.
Angeben würde ich es auf jedenfall, da durch die Querverprobung der LVAs und BVAs das spätestens nach einem Jahr rauskommt.
Dein Arbeitgeber der dir die 400,- bezahlt muss dir dann nur eine Nebenverdienstbescheinigung erstellen. Die Vordrucke gibt beim Amt oder der AG hat es als Vorlage im L+G-System.
Viel Glück :)
- geringfügig und arbeitslos? - stina1701 04.10.05, 22:19
- Re: geringfügig und arbeitslos? - Xaveria 06.10.05, 12:48
Heul-an die Lehrerinnen, brauch Aufmunterung :-(
Studium und Kind am Überlegen
Wie sieht so ein Haushaltsbuch aus was wird da reingeschrieben
Wie habt Ihr es geschafft einen Krippenplatz zu bekommen?
@ Michaela1979
Aufhebungsvertrag/Achtung...sehr lang!!
Wer kennt sich aus? Putzhilfe???
1-Euro-Job hat sich erledigt:-/
Gehaltsvorstellungen für Kinderbetreuung im Fitnessstudio??