Geschrieben von stina1701 am 04.10.2005, 22:19 Uhr |
geringfügig und arbeitslos?
Hallo, ich arbeite nun seit März auf 400- Euro- Basis in der Gastronomie abends. Da nun bald beide Kinder im Kindergarten sind, habe ich mich arbeitssuchend für vormittags bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Mir wurde aber gleich ein Antrag auf Arbeitslosengeld in die Hand gedrückt, weil ich Anspruch darauf hätte, es wurde aber nicht nach dem Verdienst meines Mannes gefragt. Kann ich wohl den Anspruch wahrnehmen, bis ich einen Vormittagsjob habe, obwohl ich weiterhin abends bis 400 Euro verdiene könnte?
Re: geringfügig und arbeitslos?
Antwort von Xaveria am 06.10.2005, 12:48 Uhr
Wenn du anspruchsberechtigt nach ALG I bist ja!
Nur bei ALG II wir das Einkommen deines Mannes berücksichtigt.
Was dir passieren kann ist dass von den 400,- die du verdienst, 235,- auf das ALGI angerechnet werden.
Angeben würde ich es auf jedenfall, da durch die Querverprobung der LVAs und BVAs das spätestens nach einem Jahr rauskommt.
Dein Arbeitgeber der dir die 400,- bezahlt muss dir dann nur eine Nebenverdienstbescheinigung erstellen. Die Vordrucke gibt beim Amt oder der AG hat es als Vorlage im L+G-System.
Viel Glück :)
Heul-an die Lehrerinnen, brauch Aufmunterung :-(
Studium und Kind am Überlegen
Wie sieht so ein Haushaltsbuch aus was wird da reingeschrieben
Wie habt Ihr es geschafft einen Krippenplatz zu bekommen?
@ Michaela1979
Aufhebungsvertrag/Achtung...sehr lang!!
Wer kennt sich aus? Putzhilfe???
1-Euro-Job hat sich erledigt:-/
Gehaltsvorstellungen für Kinderbetreuung im Fitnessstudio??