Geschrieben von stillmama am 19.05.2005, 21:23 Uhr |
Geht doch
Hallo,
ich hab den AG auch schon vor der Geburt informiert, dass ich ca. 1,5 Jahre Elternzeit nehme.
Hab einfach geschrieben, dass ich nach der Geburt meines Kindes im Anschluss an die Mutterschutzfrist bis zum ..... Elternzeit nehmen möchte.
Das reicht so aus, da musst Du nicht umständlich formulieren. Die gesetzlichen Fristen kenne ich nicht so genau, aber wenn Du es jetzt schon meldest, bist Du auf der sicheren Seite.
Alles Gute, stillmama
- Muster-Brief "Elternzeit" - Hoppladabinich 19.05.05, 16:20
- geht nicht - schnappi 19.05.05, 19:49
- Re: Geht doch - stillmama 19.05.05, 21:23
- Re: Geht doch - hoppladabinich 19.05.05, 22:31
- Re: Geht doch - MandyW 22.05.05, 12:35
- Re: Geht doch - hoppladabinich 19.05.05, 22:31
Kind und Referendariat (LAG)
Frage mich wie es beruflich(Schichtdienst) nach der Elternzeit weitergehen soll!
Wie macht ihr dsa mit den Au-pairs???
Ein absolut gebrochenes Mutterherz ;-))
Wie würdet Ihr darauf reagieren!!!
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U3 Kind in den Kindergarten! Brauche dringend Eure Erfahrungen!!!!!
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