Geschrieben von Suka73 am 12.01.2005, 13:32 Uhr |
Gehalt nach Wiedereinstieg
Eine Frage, wie lange warst Du in Elternzeit? Denn nach nur einem Jahr ist die Firma verpflichtet, Dir Deinen alten Job, alten Schreibtisch + das alte Gehalt (falls Du gleichviel arbeitest wie früher) zu zahlen!
Ich bin nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen und bei mir ist es so: Ich habe meinen alten Stuhl, meinen alten Tisch, meinen PC, mein altes Aufgabenfeld wiederbekommen - mein neues Gehalt (ich arbeite jetzt nicht merh 40 Stunden sondern "nur" haha noch 37 Stunden) wurde nach dem letzten Bruttogehalt berechnet, sprich, meiner ARbeitszeit angepasst. Darum bin ich auch sehr froh.
LG
Sue
- Gehalt nach Wiedereinstieg - Elinda 11.01.05, 16:12
- Re: Gehalt nach Wiedereinstieg - Trini 12.01.05, 8:10
- Re: Gehalt nach Wiedereinstieg - Suka73 12.01.05, 13:32
- Re: Gehalt nach Wiedereinstieg - fiammetta 12.01.05, 13:38
- Re: Gehalt nach Wiedereinstieg - Suka73 12.01.05, 13:52
- @Suka - fiammetta 12.01.05, 15:39
- Re: Gehalt nach Wiedereinstieg - Suka73 12.01.05, 13:52
- Re: Gehalt nach Wiedereinstieg - Trini 12.01.05, 8:10
Ist das ein Leben ? Vielen Dank
Wir "Frankfurter" !!!!
Studium&Kinder...Zieh es durch, lupa!!!
Habe gleich Ferien-Gehaltsverhandlung:-)
Was ist anstrengender für euch??
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Jari- wegen Deines Frustpostings