Geschrieben von LanaMama am 09.01.2018, 12:47 Uhr |
Gefühlsmäßige Zwickmühle
Hallo.
Dein Arbeitgeber setzt Dich nicht entsprechend Deiner Qualifikationen ein. Du wirst zu niedrig bezahlt. Das ist beides falsches Verhalten. Und Du fragst Dich, ob Du jetzt etwas sagen solltest, wozu Du gar nicht verpflichtet bist. Glaubst Du, Deine männlichen Kollegen würden das machen? Oder Geld und Stelle nehmen und zu Recht vertreten, dass sie gesetzeskonform handeln.
Glaubst Du, die Leute, die die Entscheidung getroffen haben, Dich unter Deiner Qualifikation einzusetzen und schlechter zu bezahlen, würden jetzt in vorauseilendem Gehorsam von ihrer Schwangerschaft berichten? Dein AG handelt in sehr eigenem Interesse und am Rande desssen, was das Gesetz erlaubt. Belohne ihn bitte nicht noch dafür, in dem Du ihm noch eine Möglichkeit gibst, Dich zu benachteilen.
Es ist Dein Recht, Deine Schwangerschaft für Dich zu behalten - vor allem, wenn es Deinem beruflichen Fortkommen dient. Das Arbeitsrecht ist da auf Deiner Seite! Es gibt keinen Grund, die nicht zu nutzen. Klar ist es ein wenig unangenehm, dann den Kollegen gegenüber zu treten. Aber das hält man aus.
Ein zwei Leute werden das doof finden, und dann gewöhnt sich jeder dran und es ist gut.
Wie haben eigentlich tolle Arbeitsgesetze, aber wir müssen sie auch nutzen. Irgendwie schaffen es manche Arbeitgeber, Frauen wegen einer Schwangerschaft unterschwellig so ein schlechtes Gewissen zu machen, dass wir möglichst entgegenkommend sein wollen. Und uns damit selber um Chancen bringen.
- Gefühlsmäßige Zwickmühle - Tiri_15 09.01.18, 8:17
- Re: Gefühlsmäßige Zwickmühle - LanaMama 09.01.18, 12:47
- Re: Gefühlsmäßige Zwickmühle - JaLu9116 09.01.18, 13:16
- Re: Gefühlsmäßige Zwickmühle - Danyshope 09.01.18, 18:26
- Re: Gefühlsmäßige Zwickmühle - Pamo 10.01.18, 21:20
- Re: Gefühlsmäßige Zwickmühle - Tiri_15 11.01.18, 8:00
- Es macht für mich einen Unterschied, ... - Trini 12.01.18, 11:57
- Re: Gefühlsmäßige Zwickmühle - LanaMama 09.01.18, 12:47
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