Baby und Job

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Geschrieben von Sylvia1 am 02.02.2005, 23:11 Uhr

Gar kein schwieriger Fall!

Hallo AngelinaMama,

so wie ich das sehe, bist du gar kein so schwieriger Fall. Und es ist eigentlich sogar von Vorteil für dich, dass du die Elternzeit für drei Jahre beantragt hast! Denn während der Elternzeit genießt du besonderen Kündigungsschutz - und zwar auch dann, wenn du während der Elternzeit innerhalb der erlaubten wöchentlichen Stundenanzahl arbeitest. Dieser Kündigungsschutz ist ein Vorteil, denn man in der heutigen Zeit nicht vergessen sollte. So sehe ich das. Bin allerdings kein Anwalt, ich kenne das nur von meiner eigenen Arbeit (und der Zusammenarbeit mit der Personalabteilung in unserem Fall). Hole dir Rechtsberatung bei einem Anwalt dazu, vielleicht kann dir auch das Rechtsforum hier weiter helfen.

Du müsstest deinem Arbeitgeber dann halt nur schriftlich innerhalb der vorgeschriebenen Frist (ich weiß jetzt nicht wie lang sie ist, kann sein, 3 Monate vorher?) mitteilen, dass du ab dem soundsovielten mit soundsoviel Wochenstunden (bis zu 30) während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest. Dann kannst du nur hoffen, dass dein Arbeitgeber nicht irgendwelche betrieblichen Gründe hat (oder sucht und findet), die aus seiner Sicht dagegen sprechen. Normalerweise würde dann auch mit dem Ende der Elternzeit (also spätestens an dem Tag, an dem das Kind 3 Jahre alt wird) deine Teilzeitbeschäftigung enden und du wärst - wenn du nichts anderes vereinbarst mti deinem Arbeitgeber - ab diesem Zeitpunkt wieder in Vollzeit (bzw. mit der wöchentlichen Arbeitszeit, die du vorher hattest) beschäftigt.

Alles Gute,
Sylvia

 
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