Geschrieben von speedy am 16.02.2013, 19:41 Uhr |
Fragen zu 450 € Job
Hi,
hier in Kürze:
Urlaub: ja, gesetzl. Mindesturlaub von 24 Werktagen, falls nichts anderes vereinbart.
Kind-krank-Tage: Ja, wenn das Kind gesetzl. versichert ist, da die KK des Kindes übernimmt.
Kind müde, unwillig etc.: sollte nicht passieren, sonst ist die Arbeit ganz schnell wieder weg. Kein Anspruch auf Freistellung, Nacharbeit etc. Ist ein Problem, das den AG ncihts angeht und mit dem man ihn auch besser verschonen sollte (meine Meinung).
Zum ALG: nein, kein Anspruch, da nur pauschale Abgaben abgeführt werden.
Gruß, Speedy
- Fragen zu 450 € Job - Halluzinelle von Tichy 16.02.13, 13:41
- bin nicht vom Fach... daher ohne Gewähr - Jeckyll 16.02.13, 13:58
- Re: Fragen zu 450 € Job - ccs 16.02.13, 14:17
- Re: Fragen zu 450 € Job - Steffi528 16.02.13, 16:23
- Re: Fragen zu 450 € Job - nane973 16.02.13, 16:57
- Re: Fragen zu 450 € Job - speedy 16.02.13, 19:41
- Re: Fragen zu 450 € Job - Steffi528 16.02.13, 19:48
- Re: Fragen zu 450 € Job - Halluzinelle von Tichy 17.02.13, 13:26
Kind-Krank-Tage auch für Stiefpapa?
Rückkehr in eine Führungsposition ... lang
Aupair
Sozialversicherung während Elternzeit
Arbeiteten nach dem Elterngeld
Öffentlicher Dienst- verpatzte Bewerbung :(
Arbeitsvertrag, ja aber ... . Direkt vor Ort unterschreiben?
Muss man diese Frage beantworten?!
Seriös????