Baby und Job

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Geschrieben von lilke am 20.08.2018, 20:55 Uhr

Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Dein Mann hat den zweiten Monat nicht fest gemeldet. Ob das schwammige "irgendwann mal" muss im Zweifel ein Richter entscheiden, ob das bindend genug ist. Ansonsten gilt die Meldung für die ersten zwei Jahre verbindlich und kann NICHT ohne Zustimmung des AG geändert, erweitert oder verkürzt werden.

Wird die schwammige Meldung als bindend angesehen, braucht er keine Meldung, reicht nur formlos die Daten für den entsprechenden Lebensmonat nach und lässt sich das bestätigen. Reicht es nicht, ist er auf die Zustimmung des AG angewiesen.

Dein Mann MUSS sich mit seinem AG jetzt enigen und sich schriftlich bestätigen lassen, welchen Monat er nimmt. Nimmt er den zweiten Monat EZ nicht und beantragt dafür folglich kein EG, dann verliert ihr auch den ersten Monat und müsst das schon gezahlte EG zurückzahlen! Ggf bietet TZ in EZ an. Dein Mann kann 15-30h/Woche TZ in EZ arbeiten. Das gibt zwar Abzüge beim EG, aber immerhin müsst ihr dann nichts zurückzahlen.

LG Lilly

 
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