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Geschrieben von baby123! am 20.08.2018, 12:37 Uhr

Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Hallo zusammen,
mein Mann hat damals fristgerecht, ca. 7 Wochen vor Geburt 2 Monate Elternzeit beantragt. Mit seinem Chef hat er sich darauf geeinigt, den ersten Monat direkt nach der Geburt zu nehmen, den zweiten nach Absprache mit dem Chef. Dies wurde auch schriftlich so festgehalten.

Der erste Monat wurde bereits im Juli genommen, nun soll der zweite möglichst im November folgen.
Meine Frage nun: Muss mein Mann am besten wieder knapp 7 Wochen vorher den zweiten Monat ankündigen oder ist dort keine besondere Frist einzuhalten (klar wird er nicht einen Tag vorher zu seinem Chef gehen).

Die eigentliche Frage ist, braucht er rechtlich gesehen überhaupt die Zusagen von seinem Arbeitgeber oder kann er theoretische gesehen auf den November bestehen?

Vielleicht hat ja jemand darüber Infos.
Vielen Dank im Voraus und VG

 
16 Antworten:

Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von Felica am 20.08.2018, 14:08 Uhr

Hat er es wirklich genau schriftlich wann und wie das stattfinden soll?

Problem ist er muss sich bei der Erstmeldung für 2 Jahre festlegen. Den 2ten Monat so wage zu melden birgt die Gefahr das dann niemand mehr was weiß. So was macht man direkt fest. Zumal er ja nur die ersten 14 Lebensmonate Zeit hat für den zweiten Monat, sonst müsst ihr das bereits bekommende EG für seinen Monat wieder zurück zahlen. In Absprache mit dem Chef kann der auch deuten mit der Mann will irgendwann mal 4 Wochen vor dem 3ten Geburtstag nehmen.

Ich würde es 7 Wochen vorher mitteilen und dann schauen.

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Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von baby123! am 20.08.2018, 14:27 Uhr

Naja, schriftlich wurde festgehalten, dass der zweite Monat innerhalb von 12 Monaten nach Geburt in Absprache mit seinem Chef genommen wird. Die Frage ist wie gesagt nur, was passiert wenn man da nicht auf einen Nenner kommt. Nach dem Eltern Geld-und Elternzeitgesetz bedarf es ja bis zur Vollendung des dritten Lebensjahr keine Zustimmung des Arbeitgebers. Von daher würde ich jetzt vermuten er kann den Monat theoretisch nehmen, wann er möchte.

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Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von lilke am 20.08.2018, 20:55 Uhr

Dein Mann hat den zweiten Monat nicht fest gemeldet. Ob das schwammige "irgendwann mal" muss im Zweifel ein Richter entscheiden, ob das bindend genug ist. Ansonsten gilt die Meldung für die ersten zwei Jahre verbindlich und kann NICHT ohne Zustimmung des AG geändert, erweitert oder verkürzt werden.

Wird die schwammige Meldung als bindend angesehen, braucht er keine Meldung, reicht nur formlos die Daten für den entsprechenden Lebensmonat nach und lässt sich das bestätigen. Reicht es nicht, ist er auf die Zustimmung des AG angewiesen.

Dein Mann MUSS sich mit seinem AG jetzt enigen und sich schriftlich bestätigen lassen, welchen Monat er nimmt. Nimmt er den zweiten Monat EZ nicht und beantragt dafür folglich kein EG, dann verliert ihr auch den ersten Monat und müsst das schon gezahlte EG zurückzahlen! Ggf bietet TZ in EZ an. Dein Mann kann 15-30h/Woche TZ in EZ arbeiten. Das gibt zwar Abzüge beim EG, aber immerhin müsst ihr dann nichts zurückzahlen.

LG Lilly

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Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von baby123! am 20.08.2018, 22:04 Uhr

Schon mal Danke für eure Antworten. Naja ganz so schwammig wurde der zweite Monat ja nicht festgehalten. Es wurde ja schriftlich festgehalten, dass dieser in den 12 Monaten nach Geburt genommen wird. Laut Familienkasse ist das kein Problem. Da unser erstes Kind nun im November in die Kita kommt, wäre es für uns optimal, wenn mein Mann dann den zweiten Monat nehmen könnte. Jetzt wäre es natürlich gut zu wissen ob er den Anspruch darauf hat.

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Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von lilke am 20.08.2018, 22:23 Uhr

Ist das denn innerhalb dieser 12 Monate? Wenn das lt.Familienkasse reicht, dann hast du doch schon eine Antwort.

LG Lilly

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Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von Felica am 20.08.2018, 23:19 Uhr

Blöde ist aber das es Lebensmonate sein müssen. wenn euer Kind an einem 8ten geboren ist, muss dein Mann vom 8ten bis dem darauf folgenden 7ten den zweiten Monat nehmen. Was wenn dem AG das nicht passt und er sagt, nimm lieber vom 15ten bis zum 14ten. Oder vom 1.11-30.11? Dann hat dein Mann keine zwei Lebensmonate und entsprechend keinen Anspruch. Der AG ist aber der schwammigen Meldung entsprechend nachgekommen.

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Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von baby123! am 21.08.2018, 8:04 Uhr

Ja es wäre innerhalb dieser 12 Monate. Unser Sohn ist Ende Juni zur Welt gekommen, im Anschluss hatte mein Mann einen Monat Elternzeit. Jetzt wäre dann wie gesagt der November angedacht. Das wir den zweiten Monat innerhalb dieser 12 Monate nehmen können ist uns soweit klar und eigentlich ist der AG meines Mannes da auch recht umgänglich, uns interessiert halt, ob es hierzu eben eine feste Regelung gibt und mein Mann im Extremfall auf den November bestehen kann.

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Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von lilke am 21.08.2018, 8:15 Uhr

Wie jetzt alle in ihren Antworten gesagt haben... Ihr habt nicht ordentlich gemeldet bisher. Das ist alles unüblich und ggf muss da ein Richter entscheiden, ob der AG sich da dann noch einmischen darf oder nicht. Eine "feste Regelung" gibt es nur, wenn man RICHTIG angemeldet hat und die hat man dir jetzt mindestens drei Mal gesagt.

Was ihr ausgemacht habt ist dass ihr nach Absprache "irgendwann" den zweiten Monat nehmt. Ich würde also von ausgehen, dass da dann auch eine "Absprache" zu erfolgen hat. Ihr hättet den zweiten Monat einfach fix machen sollen.

LG Lilly

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Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von baby123! am 21.08.2018, 9:00 Uhr

In allen Antworten wird angenommen und gemutmaßt. Mir ging es darum, ob jemand evtl selbst Erfahrungen mit der Situation gemacht hat. Wenn Sie auch nur mutmaßen und nicht weiterhelfen können, müssen Sie ja nicht Antworten und immer wieder das gleiche schreiben.

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Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von Felica am 21.08.2018, 9:35 Uhr

Das einzige was angenommen wird und gemutmaßt ist der Umstand wie umgänglich der AG ist. Rechtlich hat dein Mann blöde Karten weil EZ nicht richtig mitgeteilt.

Keiner hier kann wissen wie der AG das sieht. Nicht mal ihr, sonst würdet ihr ja hier nicht fragen sondern das machen was die meisten erst machen würden, einfach dem AG fragen.

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Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von lilke am 21.08.2018, 18:42 Uhr

Das jemand die gleiche Situation hatte ist extrem unwahrscheinlich, weil es halt nicht ordnungsgemäß ist. Und wie sich der AG bei jemand anderem verhält sagt ja nix über den deines Mannes

Einigt euch und achtet darauf, dass es ein LM ist. Mehr kann man da nicht raten. Wenn der AG nicht so mitmacht, wie ihr wollt, dann wirst du einen Anwalt bemühen müssen.

LG Lilly

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Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von malini am 22.08.2018, 22:08 Uhr

Mein Mann hat das bislang auch immer so schwammig gemacht mit dem zweiten Monat - aber da neben auch nie aufeinander bestimmten Monat bestanden, sondern selber geschaut, wann es im Betrieb passt und es auch immer mit dem AG abgesprochen.

Meldet es doch bald, die 7 Wochen beginnen für November jetzt eh bald. Dann seht ihr ja, was der AG sagt und notfalls kannst du noch bei Fr. Bader fragen.

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Re: Frage zur Splittung der Elternzeit beim Vater

Antwort von Trini am 23.08.2018, 8:42 Uhr

Warum denn so umständlich?
Da kann man tagelang mit wildremden Menschen um des Kaisers Bart diskutieren oder einfach einen Termin mit dem Chef machen und fragen, ob (wie schriftlich abgesprochen) die EZ im November genommen werden kann.

November ist ja im Normalfall nicht der Monat, wo alle Urlaub machen wollen.
Wenn er also nicht gerade in einer Branche mit dickem Weihnachtsgeschäft (Stollenbäckerei, Versandhandel) arbeitet, sehe ich ja jetzt nicht das große Problem.

Trini

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@trini

Antwort von mellomania am 23.08.2018, 21:15 Uhr

da muss man nicht fragen ob genommen werden kann! elternzeit beantragt man nicht. man meldet sie. der AG hat da überhaupt kein mitspracherecht!

man hätte, wie schon x mal geschrieben in der ersten meldung BEIDE monate FIX mitteilen MÜSSEN. nur dann wäre alles in bester ordnung gewesen. dann hätte der AG richtig planen können.

denn auch wenn der mann jetzt einfach sagt, ich bleibe den 12. lebensmonat oder was weiß ich welcher daheim, hat man den unmut DANACH immer auf der karte. der chef wird wissen dass er nix dazu zu sagen hat. und es so hinnehmen muss. aber wer dann die schlechte laune vom chef auf der karte hat, na super.

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@trini

Antwort von mellomania am 23.08.2018, 21:15 Uhr

da muss man nicht fragen ob genommen werden kann! elternzeit beantragt man nicht. man meldet sie. der AG hat da überhaupt kein mitspracherecht!

man hätte, wie schon x mal geschrieben in der ersten meldung BEIDE monate FIX mitteilen MÜSSEN. nur dann wäre alles in bester ordnung gewesen. dann hätte der AG richtig planen können.

denn auch wenn der mann jetzt einfach sagt, ich bleibe den 12. lebensmonat oder was weiß ich welcher daheim, hat man den unmut DANACH immer auf der karte. der chef wird wissen dass er nix dazu zu sagen hat. und es so hinnehmen muss. aber wer dann die schlechte laune vom chef auf der karte hat, na super.

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Er hat aber nunmal diese Formulierung mit der Absprache so drin stehen.

Antwort von Trini am 25.08.2018, 10:08 Uhr

Ob das nun sachlich falsch ist, spielt keine Rolle mehr.
Der Chef rechnet ohnehin damit, dass er irgendwann noch mal ausfällt.
Da tut ein Gespräch über den Zeitpunkt doch nicht weh.

Trini

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