Geschrieben von Dany1978 am 19.06.2005, 22:25 Uhr |
Frage zum Thema Arbeitslosigkeit
Hallo,
mein ErzG läuft am 21.09.05 nach 2 Jahren aus. Mein Arbeitsvertrag (befristet) lief bereits am 31.12.2004 aus. Ich übe derzeit einen 400 EUR-Job aus.
Kann ich mich da trotzdem arbeitslos melden? Oder gilt man nicht als arbeitslos, wenn man einen Minijob ausübt? Ich arbeite ca. 10 h pro Woche. Mal etwas mehr, mal etwas weniger, halt *nach Bedarf*. Aber im Schnitt 10 h.
Fragende Grüße
--> Daniela
- Frage zum Thema Arbeitslosigkeit - Dany1978 19.06.05, 22:25
- Re: Frage zum Thema Arbeitslosigkeit - solelo 20.06.05, 22:10
- Re: Frage zum Thema Arbeitslosigkeit - nette36 20.06.05, 23:44
- Re: Frage zum Thema Arbeitslosigkeit - kathi79 22.06.05, 9:00
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