Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Dany1978 am 19.06.2005, 22:25 Uhr

Frage zum Thema Arbeitslosigkeit

Hallo,

mein ErzG läuft am 21.09.05 nach 2 Jahren aus. Mein Arbeitsvertrag (befristet) lief bereits am 31.12.2004 aus. Ich übe derzeit einen 400 EUR-Job aus.

Kann ich mich da trotzdem arbeitslos melden? Oder gilt man nicht als arbeitslos, wenn man einen Minijob ausübt? Ich arbeite ca. 10 h pro Woche. Mal etwas mehr, mal etwas weniger, halt *nach Bedarf*. Aber im Schnitt 10 h.

Fragende Grüße
--> Daniela

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.