Geschrieben von 58er am 02.05.2006, 20:08 Uhr |
frage zu minijobs und arbeitnehmerzahl
hallo alle,
soweit ich weiss ist der kündigungsschutz bei minijobs ähnlich dem normaler herkömmlicher verträge. oder doch nicht? bzw. ist dieser schutz erst ab 20 mitarbeiter wirksam? noch eine frage: soll, falls die direkte vorherige frage mit ja beantwortet wird, diese zahl nicht demnächst oder sofort auf 30 erhöht werden?
wer bis da bei meiner fragerei noch durchsteigt und was dazu weiss, kann jetzt antworten....
danke sagt old mama
Kündigungsschutz
Antwort von tinai am 03.05.2006, 11:03 Uhr
ist für alle Arbeitnehmer gleich, egal ob auf Minijobbasis oder sozialversicherungspflichtig. Die Bewertung der STundenanzahl kann ein bisschen mühsam sein.
Also ein Minijobber mit 8 Stunden/Wochen zählt meines Wissens wie eine "Viertelarbeitskraft" beim Zählen.
Kann mir nicht vorstellen, dass die Zahl je auf 30 erhöht würde, woher hast Du 20 oder bist Du nicht aus D?
Außerdem würde ich über ungelegte Eier weiter nicht nachdenken, ändert sich eh dauernd.
Gruß Tina
Re: Kündigungsschutz
Antwort von 58er am 03.05.2006, 11:40 Uhr
hi Tina,
es geht um die nachschulbetreuung an unserer schule (in deutschland), die von uns eltern organisiert wird. jetzt kappeln wir uns um zusätzliche bzw. den erhalt bestehender gruppen mit je 4 betreuerinnen. und der vorstand meinte sinngemäß, dass er bei über 20 angestellten minijobbern in andere "rechtszonen" mit strengeren auflagen etc. käme, also der kündigungsschutz zunehme etc. (was er damit genau meint, habe ich natürlich bereits bei ihm erfragt, seine antwort steht noch aus). jemand anderes sagte nun, die grenze würde vom gesetzgeber nun sowieso auf 30 hochgezogen werden.
ich hoffe, ich klinge jetzt nicht zu nebulös (wie´s halt immer so ist, bei den elterninitiativen, meist treffen da viele halb- oder unspezialisierte zusammen, man is ja schon froh, wenn man überhaupt genug leute findet, die was machen), aber ich kenne die - offensichtlich wenigen - nuancen bei den unterschieden zwischen mini- und sonstigen jobs leider nicht und kanns deshalb nicht ganz genau beschreiben. jedenfalls ist es einer der knackpunkte, mit dem bei uns eine ausreichende betreuung ab nächsten schuljahr steht und fällt.
ähm, kannst du meinem geschreibe noch folgen und weisst noch einen rat?
danke und viele grüße von old mama
Re: Kündigungsschutz
Antwort von tinai am 03.05.2006, 12:56 Uhr
So hier stand ein langer Text, der aber falsch ist. Tatsächlich werden TZ-Kräfte mit einer Wochenearbeitszeit von unter 20 Stunden als halbe Kräfte gezählt, von mehr als 20 Stunden als Vollzeitkräfte, das was ich vorher schrieb war veraltet.
Es ist noch komplizierter seit der Arbeitsmarktreform von 2003: Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat, genießen Kündigungsschuzt erst in Betrieben mit MEHR ALS 10 BESCHÄFTIGTEN ohne mitzählung von Auszubildenden und Neueingestellten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die in Betrieben mit mehr als 5-bis zu 10 Beschäftigen am 31.12.2003 Kündigungsschutz hatten, diesen auch auf Dauer behalten.
Also: Wenn Ihr jetzt 20 Minijobber mit unter 20 Wochenstunden habt, würde die Einstellung von einer weiteren Minijobberin zu einer Beschäftigtenzahl nach KSchG von 10.5 führen und damit fallen alle unter den Kündigungsschutz.
Dass eine Änderung dieser Regelung in Planung ist, wäre mir neu, aber auf der anderen SEite gibt es so viele ungelegte Eier, kann schon sein, dass es mal wieder im Gespräch ist (gucke kein Fern und bin immer etwas später informiert ;-).
Hoffe, ich konnte helfen.
Gruß Tina
PS.
Antwort von tinai am 03.05.2006, 12:58 Uhr
der guten ORdnung wegen: Nein, ich bin keine Juristin, muss mich aber beruflich immer wieder mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzen.
Also eine verbindliche Rechsauskunft bekämst Du vom Anwalt. Gibts keinen unter den Eltern? Wir haben im Elternverein da eher ein Überangebot :-)
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