Geschrieben von A/25 am 03.07.2006, 18:30 Uhr |
Frage wegen Unfall auf die Arbeit?
Hallo,
mein Vater arbeitet als Gärtner.
Er wurde vor 2Wochen von einem Arbeitskollegen mit einen klein Lkw beim rückwärtsfahren überfahren (er hat überhaupt nicht nach hinten geguckt sonst hätter er mein Vater gesehen, er war als Fahrer nicht zuständig)
So jetzt liegt mein Vater ins KH, mit 6 gebrochen Rippen, hat Atem probleme und Wassereinlagerungen in der Lunge.
Der Typ der ihn überfahren hat, hat im KH auch noch gelogen (mein Vater war bewusstlos) hat dort erzählt das meinem Vater schwiendlig gewäsen wäre und vor dem Auto gestürzt wäre.
So meine Frage, kann mein Vater Schadenersatz von ihm verlangen, und wo sollte mann das tun.
Lg und Danke
Re: Frage wegen Unfall auf die Arbeit?
Antwort von tinai am 03.07.2006, 18:41 Uhr
Frag mal einen Anwalt.
Außerdem müsste die BG zuständig sein, da sich der Unfall während der ARbeitszeit und am Arbeitsplatz ereignete.
Wie äußert sich denn der AG?
Re: Frage wegen Unfall auf die Arbeit?
Antwort von A/25 am 03.07.2006, 18:53 Uhr
Also der AG hat einmal angerufen und gefragt wie es ihm geht, und hat gesagt das er den Typ kündigen wird da er nicht für fahren zuständig war.
Und mein Vater wollte erstmal so lassen wie der Typ gesagt hat, aber ich hab ihm gesagt er solle nicht diesen Fähler machen, den lätztendlich ist ihm egal, er würde sich freuen wenn mein Vater nichts unternihmt.
Ich habe gedacht mann kann das bei der Krankenkasse machen.
Re: Frage wegen Unfall auf die Arbeit?
Antwort von phifeha am 03.07.2006, 19:07 Uhr
klar das der arbeitgeber kein aufhebens um die sache machen will, wahrscheinlich war der verursacher auch noch schwarz da...
hier geht es aber erstmal um deinen vater...das muss man der BG melden, denn die kommen auch dafür auf, wenn er vielleicht deswegen nemmer arbeiten kann und solche dinge...
also, keine scheu und es sofort der BG melden, das ist pflicht!!
lg phi
@phifeha
Antwort von A/25 am 03.07.2006, 19:15 Uhr
ich glaube auch das er nicht mehr arbeiten können wird. er ist schon 60jahre.
was ist BG???
Re: @phifeha
Antwort von phifeha am 03.07.2006, 19:44 Uhr
berufsgenossenschaft, die kommen für alle kosten wegen dem unfall auf, auch das was dananch kommt , eventuelle rente oder so!
lg phi
Unbedingt SOFORT zum Arbeitgeber gehen!!!!
Antwort von Trini am 04.07.2006, 8:34 Uhr
DER muß den Unfall bei der Berufsgenossenschft melden.
Im Normalfall fragt auch die Krankenkasse nochmal nach, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Die Berufsgenossenschft zahlt dann die Behandlungskosten, Reha und auch eine eventuelle Rente.
Ob DIE sich vom Verursacher (oder auch vom AG) was zurück holen, kann Euch egal sein.
Ich würde noch heute beim Chef auf der Matte stehen!!!!!! Es gibt da mehrseitige Unfallmeldebögen.
Gute Besserung für Deinen Vater!
Trini
Re: Frage wegen Unfall auf die Arbeit?
Antwort von berlinbaby am 04.07.2006, 14:53 Uhr
Eigentlich müßte er über den Arbeitgeber versichert sein, wenn er es absichtlich gemacht hätte, dann könnte der Arbeitgeber + Dein Vater den A-Kollegen anzeigen... aber sonst ist es ein normlaer Arbeitunfall... dafür muss der Arbeitgeber monatlich abdrücken, für die Versicherungen für Arbeitsunfälle.
Re: Frage wegen Unfall auf die Arbeit?
Antwort von A/25 am 04.07.2006, 16:43 Uhr
Danke für eure Atworten.
Kann mein Vater den Verursacher auf Schmerzensgeld verklagen oder macht das die BG???
lg
Die BG zahlt an Deinen Vater.
Antwort von Trini am 05.07.2006, 8:06 Uhr
Ob sie es sich vom Verursacher zurück holen können, ist deren Sache.
Die haben schon ihre Juristen, die prüfen, inwieweit das Handeln grob fahrlässig oder gar vorsätzlich war.
Trini