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Geschrieben von annetteundco am 17.08.2011, 14:16 Uhr

Frage an die Lehrerinnen... frei zur Einschulungsfeier des eigenen Kindes?

Hallo,
wie wird das bei euch gehandhabt?
Werdet Ihr auf Antrag für den Tag freigestellt und müsst die Stunden nacharbeiten/Vertretung halten?
Ich hab an dem Tag die 2.-4.Stunde und dann wieder ab 14.45 Uhr (bis 17 Uhr) und soll den Nachmittagsunterricht halten. Klar, eingeschult ist mein Kind dann, aber wir hätten gern noch bisschen gefeiert/mit Großeltern + Paten Kaffee getrunken. Und ich müsste dann um 14.15 zu Hause weg.

Auf vorsichtige Nachfrage kam dann mal wieder eine blöde Antwort... "Es reicht doch, wenn der Papa mitgeht, der kann ja Urlaub nehmen...seien Sie froh, dass wir die ersten Stunden freigeben. Da muss gleich zu Schuljahresbeginn wieder Unterricht ausfallen..."

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage oder kann das wieder jede Schulleitung so handhaben, wie sie will?
Hab mich gerade gefragt, was denn ein Lehrer-Elternpaar macht

 
11 Antworten:

Re: Frage an die Lehrerinnen... frei zur Einschulungsfeier des eigenen Kindes?

Antwort von momworking am 17.08.2011, 16:55 Uhr

Hi,
nein, es gibt keine Rechtsgrundlage, sondern man ist auf "goodwill" der SL angewiesen.

Ich habe noch keine wirkliche Ahnung, wie es im nächsten Schuljahr werden soll.

Bei den anderen Kindern haben wir es irgendwie mit gutem Willen der Schulleitungen und unserer Kollegen und unsererseits (sind dann eben an anderer Stelle eingesprungen) passend gemacht.


VlG
auch Annette

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Re: Frage an die Lehrerinnen... frei zur Einschulungsfeier des eigenen Kindes?

Antwort von magistra am 17.08.2011, 18:23 Uhr

Ist bei euch wirklich am ersten Tag schon Nachmittagsunterricht *wunder*

Ich bin auch betroffen und habe eine sehr spezielle Schulleiterin, aber sogar die gibt mir den Tag frei (denke ich, schriftlich habe ich noch nix), aber nicht ohne den Hinweis, dass das natürlich nur reine Kulanz wäre.

Meines Erachtens ist es so, wie oben beschrieben: Es gibt keine Rechtsgrundlage, wird aber normalerweise gemacht. Wie war es denn bei anderen im Kollegium.

Nacharbeiten muss ich nix, denn bei uns sind eh nur vier Stunden Klassenleiterkram. Das muss eben leider ein Kollege übernehmen, den ich dann mit Schokolade bezahle :-).

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Wie bei allen AN

Antwort von Tinai am 17.08.2011, 18:37 Uhr

Hallo,

das ist für Lehrer nicht anders, es gibt keinen Anspruch darauf, für die Einschulung eines Kindes Urlaub/Freistellung zu bekommen.

Deswegen finden die in unserer Region vermehrt samstags statt.

Grüße Tina

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Einschulung ist hier am 2. Schultag

Antwort von annetteundco am 17.08.2011, 18:48 Uhr

warum auch immer.....
für mich leider ungünstig

Leider gibt es bei uns keine anderen Mütter, die sowas schon mal hatten. Und Vertreten geht nicht, da Oberstufe (nachmittags). Das Nacharbeiten heißt dann ja auch irgendwen vertreten, wo Not am Mann ist, damit die Stundenzahl stimmt.

Naja, dann mus sich eben durch

Gruß
Annette

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"Rechtsgrundlage"

Antwort von Sabet am 17.08.2011, 21:04 Uhr

Hallo,
natürlich gibt es eine Rechtsgrundlage:
Die Urlaubsverordnung (UrlV) listet für Bayern alle Möglichkeiten der Dienstbefreiung für Beamte auf. Mit Sicherheit gibt es das auch für andere Bundesländer, und auch für Angestellte des öffentlichen Dienstes.
In dieser UrlV ist die Einschulung nicht dabei, also ist man hier auf das Entgegenkommen des Schulleiters angewiesen.
An meiner Schule hat der Schulleiter mal gemotzt wegen einem Ehepaar, hat ihnen aber dann doch beiden frei gegeben.
Am Nachmittag würde ich mich erkenntlich zeigen und zur Arbeit gehen!
Ich brauche im September das dritte Mal frei, und bin bei einem dann neuen Schulleiter auch noch nicht sicher befreit vom Dienst!
Grüße,
Sabet

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Re: Frage an die Lehrerinnen... frei zur Einschulungsfeier des eigenen Kindes?

Antwort von glückskinder am 17.08.2011, 21:06 Uhr

Du kannst unbezahlten Urlaub beantragen.

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Re: Frage an die Lehrerinnen... frei zur Einschulungsfeier des eigenen Kindes?

Antwort von KatjaJ am 17.08.2011, 21:49 Uhr

Wir haben eine sehr entgegenkommende, familienfreundliche Schulleitung. Letztes Jahr, als mein Sohn auf der weiterführenden Schule eingeschult wurde, hatte ich angeboten, die ersten 2 Stunden zu unterrichten und danach frei zu bekommen - Mein Konrektor meinte aber, das wäre so stressig für mich und ich solle lieber den ganzen Vormittag freinehmen.
In deinem Fall hätte ich auf jeden Fall auch angeboten, nachmittags zu kommen - evtl gäbe es ja die Möglichkeit, lieber abends noch gemeinsam Abendbrot zu essen und so die Einschulung noch etwas mit der Familie zu feiern?

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Re: Frage an die Lehrerinnen... frei zur Einschulungsfeier des eigenen Kindes?

Antwort von franzi1406 am 18.08.2011, 18:12 Uhr

Unbezahlten Urlaub nehmen wenn die Vertretung durch andere kollegen gewährleistet ist.

Einschulung ist doch eigentlich am Wochenende vor dem 1.Schultag, oder wird der bei euch auch noch gefeiert. Wundere mich wirklich sehr das einschulung mitten in der woche stattfindet

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Wochenende?

Antwort von annetteundco am 19.08.2011, 5:50 Uhr

Ja, das wäre viel entspannter, aber hier ist es dienstags (2. Schultag), und fängt auch erst um 10 Uhr an, dann ca bis 12 Uhr oder so...

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Re: Frage an die Lehrerinnen... frei zur Einschulungsfeier des eigenen Kindes?

Antwort von magistra am 19.08.2011, 7:59 Uhr

Man merkt hier echt wieder den Bundesländerunterschied :-). Auch hier ist der 1. Schultag und die Einschulungsfeier eben am 1. Schultag, und der ist am Dienstag.

Unbezahlten Urlaub nehmen? Ne, das geht hier auch nicht. (Das verstehe ich aber sogar, da wir ja wirklich recht viele Ferien haben.)

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Re: Frage an die Lehrerinnen... frei zur Einschulungsfeier des eigenen Kindes?

Antwort von mams am 19.08.2011, 22:13 Uhr

mein schulleiter ist da ganz toll. der gibt für so was selbstverständlich frei.

in deinem fall würde ich die kröte schlucken und zum nachmittagsunterricht fahren. ist immerhin ein kompromiss. und dem kind ist das meistens gar nicht soooo wichtig, dass alle am nachmittag noch da sind.

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