Baby und Job

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Geschrieben von Henni am 17.06.2005, 13:54 Uhr

Frage an Lehrer/NRW

Hallo

ja, ist richtig, ist wie bei allen anderen erzeihenden auch: das dritte Jahr kannst du bis zum 6 Lebensjahr (einschulung) aufheben! Oder eben dein Mann..oder auch nur teile von dem Jahr...wie man will !

LG HEnni

 
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