Geschrieben von Henni am 17.06.2005, 13:54 Uhr |
Frage an Lehrer/NRW
Hallo
ja, ist richtig, ist wie bei allen anderen erzeihenden auch: das dritte Jahr kannst du bis zum 6 Lebensjahr (einschulung) aufheben! Oder eben dein Mann..oder auch nur teile von dem Jahr...wie man will !
LG HEnni
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- Frage an Lehrer/NRW - Gabi 16.06.05, 22:36
- Re: Frage an Lehrer/NRW - Henni 17.06.05, 13:54
- geht sogar bis zum ACHTEN Jahr, o.t., lg - ChristianE 17.06.05, 18:39
- Re: Frage an Lehrer/NRW - Henni 17.06.05, 13:54
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