Baby und Job

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Geschrieben von Jaro12345 am 29.11.2005, 22:34 Uhr

Formulierungen im Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis würde ich vorsorglich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Sollten sich hierdurch verbesserungswürdige Passagen ergeben, kann man SELBST unmittelbar an den Arbeitgeber mit der höflichen Bitte um Abänderung herantreten.
Änderungswünsche sollten relativ zeitnah nach Zeugniserteilung angemeldet werden.

 
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