Geschrieben von sonnenschein1970 am 08.02.2006, 16:08 Uhr |
Fast richtig
Dein bestehender Vertrag vor der Elternzeit besteht doch noch, oder? Du hast nur Elternzeit beantragt und arbeitest im Rahmen der Elternzeit die 16 Std., oder? Du dürftest 30 Std in der Woche arbeiten. Wenn das so ist, ist alles so wie vor Deiner ersten Schwangerschaft, Du arbeitest bis zum Mutterschutz, gehst in Mutterschutz und beantragst Elternzeit so wie Du es für das zweite Kind möchtest. Die Krankenkasse zahlt wie bei der ersten Schwangerschaft und Deine Elternzeit verlängert sich um weitere drei Jahre ab Zeitpunkt der Geburt des zweiten Kindes (bzw. nach dem Mutterschutz).
Liebe Grüße
- Schwanger während der Elternzeit und arbeite - Jemima 06.02.06, 21:48
- Re: Schwanger während der Elternzeit und arbeite - fenja2003 07.02.06, 9:20
- Fast richtig - Jemima 07.02.06, 10:34
- Re: Fast richtig - sonnenschein1970 08.02.06, 16:08
- Fast richtig - Jemima 07.02.06, 10:34
- Re: Schwanger während der Elternzeit und arbeite - fenja2003 07.02.06, 9:20