Baby und Job

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Geschrieben von Mima am 07.06.2004, 20:03 Uhr

Es ist so, wie in kolibris Beitrag beschrieben

... steht der Empfänger vor der Firmenbezeichnung gilt es als PRIVATPOST und die ist nur vom Empfänger zu öffen

... steht der Firmenname zuerst, kann es geöffnet werden, sofern kein Vermerk VERTRAULICH etc. vorhanden ist.

Allerdings kennen viele diese Regelung nicht und adressieren falsch, d.h. zuerst der Name, dann die Firmenbezeichnung.

Grüße
Michaela

 
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