Geschrieben von Mima am 07.06.2004, 20:03 Uhr |
Es ist so, wie in kolibris Beitrag beschrieben
... steht der Empfänger vor der Firmenbezeichnung gilt es als PRIVATPOST und die ist nur vom Empfänger zu öffen
... steht der Firmenname zuerst, kann es geöffnet werden, sofern kein Vermerk VERTRAULICH etc. vorhanden ist.
Allerdings kennen viele diese Regelung nicht und adressieren falsch, d.h. zuerst der Name, dann die Firmenbezeichnung.
Grüße
Michaela
- regelung postöffnen... - salsa 07.06.04, 11:49
- Re: regelung postöffnen... - TineS 07.06.04, 12:33
- hmmmmmmm so klappt es nicht.... - salsa 07.06.04, 14:42
- Re: hmmmmmmm so klappt es nicht.... - kolibrili 07.06.04, 14:45
- Es ist so, wie in kolibris Beitrag beschrieben - Mima 07.06.04, 20:03
- Re: hmmmmmmm so klappt es nicht.... - kolibrili 07.06.04, 14:45
- hmmmmmmm so klappt es nicht.... - salsa 07.06.04, 14:42
- Re: regelung postöffnen... - Benedikte 07.06.04, 19:27
- Re: regelung postöffnen... - TineS 07.06.04, 12:33
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