Baby und Job

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Geschrieben von Dani1978 am 15.01.2004, 15:27 Uhr

erziehungsgeld-dringend

Hallo Micha,

ja, wenn sich das Einkommen um 20% ändert (nach unten oder oben) kann man das EZG neu berechnen lassen. Ruf am besten gleich bei der EZG-Stelle an - Ansprechpartner steht auf dem Bescheid drauf.

LG Daniela

 
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