Geschrieben von Dani1978 am 15.01.2004, 15:27 Uhr |
erziehungsgeld-dringend
Hallo Micha,
ja, wenn sich das Einkommen um 20% ändert (nach unten oder oben) kann man das EZG neu berechnen lassen. Ruf am besten gleich bei der EZG-Stelle an - Ansprechpartner steht auf dem Bescheid drauf.
LG Daniela
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- erziehungsgeld-dringend - micha73 15.01.04, 14:18
- Re: erziehungsgeld-dringend - Dani1978 15.01.04, 15:27
- Re: erziehungsgeld-dringend - micha73 15.01.04, 15:59
- Noch ne kleine info am rande ;-) - ina21 15.01.04, 19:59
- Re: erziehungsgeld-dringend - micha73 15.01.04, 15:59
- Re: erziehungsgeld-dringend - Dani1978 15.01.04, 15:27
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