Baby und Job

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Geschrieben von fenja2003 am 21.08.2006, 18:57 Uhr

Erst ALG1....und was dann?????

Hallo,

Deinen ALGI anspruch kannst du selbst nachsehen- die anspruchsdauer steht nämlich auf deinem bewilligungsbescheid. wenn es eine erstbeantragung war und keine fortzahlung müßte es, gemessen an deinem alter und geschätzter vorheriger berufstätigkeit, ein jahr sein.

danach kannst du/ könnt ihr wohngeld oder algII beantragen, sofern ihr bedürftig seid- aber ich sag die gleich, dass die grenzen weit oben liegen... du kannst es dir mal ausrechnen:

http://www.geldsparen.de/content/introseiten/index.php?artikel=rechner&openmenue=25

gruß, maike

 
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