Geschrieben von fenja2003 am 21.08.2006, 18:57 Uhr |
Erst ALG1....und was dann?????
Hallo,
Deinen ALGI anspruch kannst du selbst nachsehen- die anspruchsdauer steht nämlich auf deinem bewilligungsbescheid. wenn es eine erstbeantragung war und keine fortzahlung müßte es, gemessen an deinem alter und geschätzter vorheriger berufstätigkeit, ein jahr sein.
danach kannst du/ könnt ihr wohngeld oder algII beantragen, sofern ihr bedürftig seid- aber ich sag die gleich, dass die grenzen weit oben liegen... du kannst es dir mal ausrechnen:
http://www.geldsparen.de/content/introseiten/index.php?artikel=rechner&openmenue=25
gruß, maike
- Erst ALG1....und was dann????? - mamacamilla83 20.08.06, 22:44
- Re: Erst ALG1....und was dann????? - Lena_1977 21.08.06, 8:06
- Re: Erst ALG1....und was dann????? - fenja2003 21.08.06, 18:57
- Re: Erst ALG1....und was dann????? - Lena_1977 21.08.06, 8:06
@manuela31
Idenn/Links für Telefonjob(s)/Umfragen gesucht
Eigener Online-Shop!! Soll ich????
Heimarbeit
Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt
Nebenberufliche Zusatztätigkeit? - AG überzeugen?
Abendschul-ausbildung als erzieherin???gibt´s das?
Gleich noch eine Frage...
Auch Thema Elterngeld