von Cojote am 23.04.2018, 18:06 Uhr |
Ermahnung
Hallo,
folgende Situation:
mein Arbeitgeber will mich los werden.
Ich hab heute eine Ermahnung bekommen,die an den haaren herbeigezogen ist.
Es besteht schon seit längerem das Problem von Mobbing und das Arbeitsamt habe ich dazu letzte Woche auch schon informiert.
Mein chef hat mir einen Auflösungsvertrag angeboten mit Abfindung.
Dann bekomme ich aber vermutlich kein Arbeitslosengeld.
Ich will mich morgen erstmal krank melden und nach dem arzt zum Arbeitsamt fahren.
Gerne würde ich meinem chef eine stellungsnahme per Email schicken wegen der Ermahnung.
Wie seht ihr das?
ERmahnung oder ABmahnung
Antwort von Julie am 23.04.2018, 18:22 Uhr
Wenn es eine (nach deutschem Arbeitsrecht) echte ABmahnung war, so ist dies der letzte "Warnschuss" vor der verhaltensbedingten Kündigung, also durchaus ernstzunehmen. Gerade, wenn du die Gründe der Abmahnung für "an den Haaren herbeigezogen" hältst, solltest du eine schriftliche Stellungnahme abgeben oder beim Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus deiner Personalakte klagen.
Achtung: es gelten recht kurze Fristen.
Lass dich am besten fachlich beraten, entweder anwaltlich oder bei der Gewerkschaft.
Re: ERmahnung oder ABmahnung
Antwort von Cojote am 23.04.2018, 18:25 Uhr
Eine Ermahnung
Re: ERmahnung oder ABmahnung
Antwort von Julie am 23.04.2018, 18:36 Uhr
Auch damn kannst du eine Stellungnahme abgeben, würde ich aber "richtig" schriftlich (also mit Unterschrift) machen und nicht nur per E-Mail.
Bei einem Auflösungsvertrag bekommst du eine Sperre vom Arbeitsamt. Wie lang die ist und wie es in dieser Zeit mit der Krankenversicherung ist, weiß ich nicht.
Wie ist denn die Lage am Arbeitsmarkt in deiner Branche ?? Kannst du problemlos etwas neues finden ? Vielleicht kannst du das "Angebot" deines Chefs nutzen, wenn du etwas neues gefunden hast und dann die Abfindung einstreichen.
Re: ERmahnung oder ABmahnung
Antwort von mondstaub am 23.04.2018, 20:09 Uhr
Es muss nicht zwangsweise eine Sperre vom Amt geben. Wenn du die Situation glaubhaft schildern kannst und du z.B. unter Mobbing leidest, ist das Amt meist kulant. So zumindest meine Ehrfahrung.
Re: ERmahnung oder ABmahnung
Antwort von memory am 23.04.2018, 21:48 Uhr
Ja,war bei einer Freundin auch so. Krank schreiben lassen, aufgrund psychischen Stress....Das nimmst du mit zum Amt und erklärst alles. Meine Freundin hat auch keine Sperre bekommen, auf Grund der Sit. ( war außerdem AE ,war auch relevant). Ich vor vielen Jahren auch nicht , konnte auch belegen, dass die Sit. so nicht weiter tragbar war und deswegen Aufhebungsvertrag gemacht wurde. Triftige Gründe eben ! Aber belegbar.
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