Baby und Job

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Geschrieben von Danyshope am 30.03.2013, 13:11 Uhr

Elternzeit und Teilzeit arbeiten, hab ich das richtig verstanden.

Ähmm, EG und EZ haben nichts miteinander zu tun.

Du darfst in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten - was du ja machen würdest wenn du deinen TZ-Vetrag nach dem EG-Bezug wieder aufnimmst.

Bekommst du EG, wird alles was du verdienst in dem zeitraum angerechnet, außer du läßt es dir über länger als 12 Monate auszahlen. Dann ist es egal.

Du und Dein Man können jeweils BIS ZU 3 Jahre EZ unabhängig voneinander beantragen.

Und du kannst seit dem 1.01.13 zu jedem Zeitpunkt die EZ wieder abbrechen.

Mein rat, es wärst ziemlich blöde wenn du auf den Kündigungsschutz verzichten würdest und nur EZ für den Zeitraum des EG-Bezuges anmeldest. Zumal wenn du eh nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitest. Melde lieber für mind. 2 Jahre an. Das 3te würde ich da bereits unter Vorbehalt und nach Absprache "vormerken" lassen. Wenn du mind. 2 Jahre nimmst, kannst du das 3te nämlich auch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, zB Einschulung.

Und ja, während der EZ "ruht" das Arbeitsverhältniss nur, gehst du wieder arbeiten, dann zu den alten Konditionen. Da du ja eh weniger als 30 Std hast, hast du eh absolt gar keine Nachteile. Dein Chef kann dich bloß nicht kündigen was er ansonsten machen könnte. Und selbst wenn du weniger arbeitest als vorher, dann muß das Gehalt entsprechend "runtergerechnet werden, sprich hast du vorher 30 Std a 10 € gemacht, und arbeitest in der EZ "nur" 25 Std die Woche, dann bekommste 25 x 10 €. Ausser du bist so blöde und unterschreibst einen "Neuvertrag". Viele machend ann ja nur einen "Minijob" beim gleichen AG, der speziell dann nur für die EZ gilt.

Beendest du die EZ, dann gilst du wie jede andere Angestellte auch, also gleicher Kündigungsschutz und Co. Und, solltest du, weil zB die Kinderbetreuung nicht so klappt wie gesagt, doch wieder EZ nehmen wollen, wird es schwierig. Im Gegensatz zu jetzt vor der EZ, wo der Chef es nicht verbieten darf, kann er dann die Zustimmung verweigern. Und dann müßtest du kündigen im schlimmsten Fall der Fälle.

Mein Rat ist echt, nimm mit was geht, und nutzt die EZ voll aus. Auch wenn du in der EZ arbeiten gehst. Du verschenkst wertvollen Kündigunsschutz und bist nicht so flexibel.

 
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