Geschrieben von Nanni-Maus am 06.05.2005, 9:19 Uhr |
Elternzeit teilen? Wie beantragen?
Hallo Ihr!
Ich bräuchte mal Hilfe von erfahrenen Eltern, die sich mit Elternzeit auskennen.
Unser Problem ist folgendes: Ich würde nach der Geburt des Babys gerne das erste Jahr zu Hause bleiben, ich studiere so lange noch und würde dann in mein Anerkennungsjahr machen. Während meines Anerkennungsjahres würde mein Freund dann zu Hause bleiben wollen, also Elternzeit nehmen. Jetzt die Frage, muss er dieses Jahr, was ja erst ein Jahr nach der Geburt anfängt, schon bei der Geburt beantragen oder wann muss er seine Elternzeit beantragen. Das Problem ist nämlich, dass er Angst hat, dass er wenn er die Elternzeit beantragt und noch ein jahr dort arbeitet in dieser Zeit gekündigt wird, weil vorauszusehen ist, dass der Arbeitgeber nicht von seinem geplanten jahr Elternzeit hält. Und dann wäre er arbeitslos und ich noch im Studium, also gar kein Geld da, nur weil er ein Jahr bei unserem Kind bleiben wollte und der Arbeitgeber ihn deswegen kündigt (natürlich mit einem anderen vorgeschobenen Grund). Davor haben wir im Moment echt Angst. Also, wer kann uns sagen, wann mein Freund seine Elternzeit beantragen muss, bei der Geburt, vor der Geburt vielleicht sogar schon oder erst kurz bevor er die Elternzeit nehmen will?
Vielen Dank schon mal für alle Antworten!
Liebe Grüße Nanni
Re: Elternzeit teilen? Wie beantragen?
Antwort von Pivit am 06.05.2005, 9:46 Uhr
Hi,
mein mann hat zeitgleich mit mir Ez genommen, aber noch 30 gearbeitet, dass hat er nach der geburt schriftlich beantragt, aber vorher schon mündlich besprochen.
in NRW sind die Versorgungsämter für diese infos zuständig, melde dich dort am besten bevor etwas schief läuft!!!
wenn das rechtens ist, würde ich in eurer situation erst kurz vorher (ich glaube 6-8 Wo?) bescheid sagen...
viel erfolg pivit
Re: Elternzeit teilen? Wie beantragen?
Antwort von Frenchmama am 06.05.2005, 12:57 Uhr
Wir haben Elternzeit geteilt in 3.
Nach den Mutterschaftsurlaub war ich in EZ 4 monaten dann mein Partner 1 Jahr und weil was schief gegangen ist (mit Krippe Platz) musste er noch ein Jahr beantragen, dann ich noch mal 6 monaten, die hebe ich aber auf. (möglich bis 8. Lebensjahr)
Gemeldet bei mir und bei ihm auf die Arbeit haben wir es so früh wie möglich und immer schriftlich.
Viel Erfolg
Ich ganz kurz ...
Antwort von Dany1978 am 07.05.2005, 15:23 Uhr
Er muss die Elternzeit 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn beantragen.
LG Daniela
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