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Geschrieben von Sis am 09.08.2005, 10:16 Uhr

Elternzeit, Teilzeit, viele Fragen

Hallo!

Ich bin etwas konfus... vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich bekomme im Februar ein Baby. Ich möchte danach 1 Jahr lang zuhause bleiben und danach mit einer halben Stelle wieder arbeiten gehen. Und das dauerhaft. Irgendwann will ich auch wieder auf 30 Stunden aufstocken, so nach drei oder vier Jahren.

Soll ich jetzt für 1 Jahr Elternzeit beantragen oder lieber für die ganzen drei und gleichzeitig bekannt geben, dass ich nach einem Jahr in Teilzeit wieder komme? Was habe ich davon (außer dem gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit)?

Wirkt sich Elternzeit irgendwie auf die Krankenversicherung aus, wenn währenddessen gearbeitet wird (ich werde in einer halben Stelle so etwa 700-800 Euro netto verdienen, nehme ich an. Obwohl ich nicht weiß, wieviel die Steuerklasse 5 auffrisst *seufz*)?
Spielt es also krankenversicherungstechnisch ein Rolle, ob ich noch in Elternzeit bin oder nicht?

Läuft bei Teilzeit in der Elternzeit mein alter Vertrag einfach weiter, eben mit reduzierter Stundenzahl, aber ansonsten zu gleichen Konditionen?

Wenn ich nach einem Jahr Elternzeit "normal" zurückkomme, dei Elternzeit also beende, habe ich ja lediglich Anspruch auf meinen alten Job mit genau der alten Stundenzahl. Wenn ich also reduzieren will, muss der AG einverstanden sein. Bekomme ich dann einen komplett neuen Vertrag? (Wäre doof, da der AG gerade aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist und keine Tarifverträge mehr anerkennen muss, die für die Angestellten aber ziemlich nette Konditionen haben. Die könnte er bei einem neuen Vertrag kassieren, oder?)

Fragen über Fragen...
hat jemand von euch Antworten??

Ganz herzlich bedanke ich mich dafür im Voraus!
Sisi

 
5 Antworten:

Re: Elternzeit, Teilzeit, viele Fragen

Antwort von Joy1 am 09.08.2005, 11:28 Uhr

Hallo Sisi,

na, Du bist ja fast wie mein Sohn (4J.)! Der fragt mir auch Löcher in den Bauch (J. Will mal versuchen, ob ich dass alles noch richtig zusammen bekommen:

Also, zunächst kannst Du sowohl für 1 Jahr Elternzeit und danach Teilzeit bei Deinem AG beantragen. Oder aber, die bessere Variante, für 3 Jahre Elternzeit und für Jahr 2 und 3 gleich „Beschäftigung während der Elternzeit“ beantragen.
Der Vorteil ist, dass Du während der Elternzeit vollen Kündigungsschutz genießt und dann, nach knapp 3 Jahren doch noch mal überlegen kannst, ob Du wirklich dauerhaft in Teilzeit arbeiten willst (oder es Dir leisten kannst).
Während der Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Elternzeit ruht Dein bisheriger Vertrag. Für die Teilzeitbeschäftigung wird ein befristeter Vertrag geschlossen, der auf den Bedingungen (Gehalt, Urlaub, Sonderzuwendungen, usw.) des Ursprungsvertrag basieren sollte, aber nicht muss, wenn Du mit „geringwertigeren“ Aufgaben betraut wirst.
Wenn Dein AG Dir in Teilzeit keine gleichwertige Stelle anbieten kann (was die Anforderungen betrifft) und nachweisen kann, dass Deine jetzige Aufgabe in TZ nicht ausführbar ist, ohne die geordneten betrieblichen Abläufe zu stören, muss er Dich nicht TZ beschäftigen. Kommt allerdings seltener vor. Du musst allerdings gewisse Fristen bei dem Antrag auf TZ in der Elterzeit einhalten.

Dein AG muß Dir eine gleichwertige (nicht die gleiche) Stelle bis zum Ende der Elterzeit vorhalten. D. h., mit gleichem Gehalt und gleicher Stundenzahl, sowie allen anderen Bedingungen, die Dein heutiger Arbeitsvertrag enthält.
Wenn Du dann diese Arbeitsvertrag auf TZ umstellst, gilt das Gleiche wie bei TZ in Elternzeit: wenn er nachweisen kann, dass Deine jetzige Aufgabe in TZ nicht ausführbar ist, ohne die geordneten betrieblichen Abläufe zu stören, muss er Dich nicht TZ beschäftigen oder kann Dir eine weniger gut bezahlte Tätigkeit in TZ anbieten.

In Beiden Fällen hast Du auch nur Anspruch auf TZ, wenn die Betriebsgröße (> 16 Mitarbeiter???) stimmt.

Das ganze ist also komplexer, als man meint. Sofern ihr eine Personalabteilung habt, würde ich erst mal dort vorsprechen, was machbar ist.
Wenn dann von dort etwas kommt, was Dir nicht richtig erscheint oder nicht mit Deinen Plänen übereinstimmt, kannst Du noch Infos übers Internet einholen und eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Gruß,
Joy

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Nachtrag: Wg: Krankenversicherung

Antwort von Joy1 am 09.08.2005, 11:42 Uhr

Hi Sisi,

zur Krankenversicherung: ja es wirkt sich aus. Solange Du nicht versicherungspflichtig tätig bis (Mini-Job) und zuvor gesetzl. versichert warst, bist Du beitragsfrei weiterhin krankenversichert.
Wenn Du TZ und versicherungspflichtig in der EZ arbeitest, zahlt zu den prozentualen AN-Beitrag zur gesetzl. Krankenversicherung.
Auch auf die Rentenversicherung wirkt sich die EZ aus. Sie wird als beitragsfreie Zeit mit einem Durchschnittsbeitrag angerechnet.

Gruß,
Joy

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Re: Elternzeit, Teilzeit, viele Fragen

Antwort von Schneefrau am 09.08.2005, 11:44 Uhr

Hallo Sisi,

ich versuche mal auf alle Fragen zu antworten.

Elternzeit solltest du wegen des Kündigungsschutzes für 3 Jahre beantragen . Dann aber gleich dazu sagen (schreiben), dass du nach 1 Jahr wieder mit Teilzeit einsteigen willst.

Was den Vertrag angeht habe ich einfach eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag aufgesetzt. Da steht nur drin "x Stunden = y Euro, gültig ab ... bis Ende EZ, im übrigen gilt der bestehende Vertrag". Das ist sehr praktisch und kratzt nicht an den bestehenden Leistungen.

Was fehlt? Ach ja die Krankenkasse. Das weiss ich nicht so genau. Nur dass bis 800 € irgendein ermässigter Steuersatz besteht, damit es sich überhaupt lohnt. Aber das können dir auch die Personaler sagen.

LG Synke

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Re: Elternzeit, Teilzeit, viele Fragen

Antwort von Geisterfinger am 10.08.2005, 13:33 Uhr

Ganz ähnliche Fragen stellen wir uns alle. Und beantworten wird man sie wohl nie können bzw. es besteht immer die Möglichkeit, dass die ENtscheidung falsch war.

Während der Elternzeit "nebenbei" arbeiten wäre ein ganz neuer andere Vertrag. IdR mit ähnlichem STundenlohn, aber Verhandlungssache. Hierauf hast du keinen ANspruch.

Nach der EZ (wie lange auch immer) hast du glaube ich ab 15 MA Aspruch auf Teilzeit. Generell ANspruch auf eine entsprechende Tätigkeit.

Ob Teilzeit normal nach EZ oder "nebenbei" hat Einfluss auf die KV, wenn du z.B. privat versichert bist und unter die BEmessungsgrenze fällst. Dann kannst du dich für die Zeit der EZ trotzdem privat versichern ohne dass du deine Möglichkeiten auf Ges. KV für immer aufgibst. Mein "normaler" Teilzeit geht dann nur ges. oder für immer priv.

Ich habe auch überlegt ob 2 Jahr und "nebenbei" oder 1 Jahr und dann normal TZ. Ich habe mich für 1 Jahr entschieden, weil ich momentan die Lage meiner FIrma so einschätze, dass es leichter wäre die EZ zu verlängern als fürh wieder kommen zu dürfen. Aber wer weiß schon wie das in 1 Jahr ist. Diese Möglichkeiten und Risiken, dass dein AG andere INteressen hat als du, solltest du abzuschätzen versuchen. Sprich mit deinem Chef drüber, aber bedenke, dass der sich nicht unbedingt in 1 Jahr noch daran erinnern muss oder vielleicht selbst nicht mehr da sein kann.

Auch ein Aspekt: kannst du kurzfrisitg Betreuungsmöglichkeiten schaffen, wenn du "nebenbei" arbeitest, musst du nen Krippenplatz beantragen, den du vielleicht leichter bekommst, wenn die EZ endet als bei einem "freiwilligen" Job?

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Danke

Antwort von Sis am 10.08.2005, 17:22 Uhr

.. euch allen für die vielen Tipps und Hinweise. Vieles war neu für mich.
Ich habe ja noch ein bisschen Zeit, mich ganz (!) schlau zu machen.
Gängige Praxis war bei uns wohl bisher (ich hab mich mit Kolleginnen unterhalten, die Kinder haben), dass lediglich ein Zusatz zum Altvertrag gemacht wird. Einige hatten Glück, und der Zusatz war unbefristet, eine Kollegin, die erst dieses Jahr aus der Elternzeit zurückgekommen ist, hat nur eine auf 2 Jahre befristete Regelung treffen können, zu etwas anderem war der AG nicht bereit. Aber sie möchte nach den 2 Jahren eigentlich nicht wieder voll arbeiten. Ich will das auch nicht. Ich denke, es läuft auf eine zähe Verhandlung heraus - ganz gleich, ob ich nur für ein Jahr EZ beantrage oder für 2 mit der Ankündigung, nach 1 Jahr wieder zu kommen. (Aber ich bin in einer ganz guten Position, die stöhnen schon alle, wie sie das ohne mich nur schaffen sollen - das ist als Voraussetzung ganz gut. Wenn sie erst mal merken, dass es ohne mich doch ganz gut klappt, ist meine Position weniger gut. Und dann nachzuverhandeln, ist schwieriger.)
Merci + adé
Sis

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