Geschrieben von lilke am 27.09.2017, 19:45 Uhr |
Elterngeld wenn 2. SS in der Elternzeit lieg
Ich weiß nicht wo man immer den Unsinn ließt, dass EZ-Monate Usgeklammert und nicht für die Berechnung herangezogen werden würden. Das ist totaler Quatsch.
Bemessungszeitraum für das EG vom kommenden Kind sind IMMER die 12 Monate vor dem Mutterschutz bzw der Geburt, wenn man keinen MSchutz hat, egal was man in der Zeit gemacht hat.
Dann gibt es Ausklammerungstatbestände, also Monate, die "übersprungen" und durch weiter zurückliegende Monate ersetzt werden.
Zu dieser Ausklammerung gehören vor allem Monate mit Mutterschutz und Monate, in denen ELTERNGELD GEZAHLT wurde. Von letzteren aber maximal 14! D.h. ohne Arbeiten zwischendrin müsste man einen Abstand von etwa 16 Monaten haben zwischen den Kindern. (Jetzt mal von Fällen abgesehen wo das Einkommen vor der Geburt so hoch war, dass da vielleicht noch zwei, drei Monate mehr Spiel bei rauskommen um noch beim Höchstsatz zu landen).
Du warst über ein Jahr ohne Einkommen oder EG Daheim, wenn ich dich recht verstehe. Es wird in dem Fall also definitiv Mindestsatz plus Geschwisterbonus (Bis inkl. Dem LM von Kind 2 in dem Kind 1 3 wird!) Es wird sich auch mit ziemlicher Sicherheit finanziell nicht lohnen die Zeit zwischen EZ Ende und neuem MSchutz zu arbeiten.
Persönlich würde ich die EZ bis zum Tag vor dem neuen MSchutz verlängern und die Zeit daheim genießen. ;)
LG Lilly
- Elterngeld wenn 2. SS in der Elternzeit lieg - Diddy84 27.09.17, 14:22
- Re: Elterngeld wenn 2. SS in der Elternzeit lieg - lilke 27.09.17, 19:45
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