Baby und Job

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 04.10.2005, 10:20 Uhr

Elisabeth mit Fumi&Temi

Hallo Conny,

mail ist hinterlegt.

Bei der Abfindung wird berücksichtigt, daß Du die meisten Zeit Vollzeit gearbeitet hast. Nur beim Arbeitslosengeld wird dann auch die Telzeit berücksichtigt.

Es gibt keine gesetzlich verankerte Formel für die Abfindung. Es gibt Richtwerte, die auch von den meisten Arbeitsgerichten hinzugezogen werden, aber der Richter kann davon abweichen.

Wenn bei Euch in letzter Zeit so vielen Leuten gekündigt wurde: Gibt es einen Sozialplan? Der gibt i.A. einen guten Richtwert für die Abfindung vor, die dann auch der Arbeitsrichter hinzuziehen wird.

Bist Du noch in Elternzeit? Wenn ja: Wie lange noch?

Mail mich gerne mal an, Addy ist hinterlegt.

Gruß,
Elisabeth.

 
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