Geschrieben von speedy am 31.03.2013, 20:50 Uhr |
EZ-TZ
Hi,
mit der Zustimmung des "alten" AG kannst du bis zu 30h/woche bei einem anderen AG arbeiten, das Gehalt spielt dabei keine Rolle. Diese Zustimmung kann faktisch nur verweigert werden, wenn a) die AG dir selbst eine Stelle in diesem Umfang anbieten kann oder b) du bei der Konkurrenz anfangen willst.
Gruß, Speedy
- EZ-TZ - 2010Zwillingsmama 31.03.13, 14:34
- Re: EZ-TZ - speedy 31.03.13, 20:50
- @speedy - 2010Zwillingsmama 01.04.13, 11:08
- Wenn AG 2 Dich für mehr Zeit einstellt, kannst Du doch bei AG 1 kündigen - Trini 02.04.13, 10:21
- Re: EZ-TZ - speedy 31.03.13, 20:50
Elternzeit und Teilzeit arbeiten, hab ich das richtig verstanden.
Krippenplatz in München
Wie schnell wieder schwanger nach Elternzeit?
Habe einen TP eröffnet : )
@kravallie
Nach Kündigung wieder Elternzeit?
@alf -da sieht man mal wieder wie wenig Ahnung du hast
Bis wann fit vor/nach der Geburt ?
Kündigen in der elternzeit