Baby und Job

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Geschrieben von Steffi528 am 31.03.2013, 21:03 Uhr

Du weißt aber...

Im ÖD ist ein TZ-Zeitvertrag möglich.

ISA: Sprich mal mit Eurer Gleichstellungsbeauftragten (oder die vom Landkreis, wenn ihr keine eigene habt) Du kannst im ÖD bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Elternzeit nehmen, auch jetzt noch gestückelt.

 
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