Geschrieben von JoMie am 18.05.2006, 9:33 Uhr |
Dringende arbeitsrechtliche Frage!!!
Soweit ich weiss, darfst Du während der Elternzeit mit Zustimmung Deines jetzigen Arbeitgebers in Teilzeit (ich weiß nicht wieviele Stunden, ich glaube 75 %) bei einem anderen AG arbeiten. Aber nur mit seiner Zustimmung, d.h. mit seinem Wissen. Dann bräuchtest Du deinen alten Arbeitsplatz nicht zu kündigen. Ohne sein Einverständnis begibst Du Dich auf dünnes Eis.
LG JoMie
- Dringende arbeitsrechtliche Frage!!! - SilviaB 18.05.06, 9:15
- Re: Dringende arbeitsrechtliche Frage!!! - JoMie 18.05.06, 9:33
- Re: Dringende arbeitsrechtliche Frage!!! - tinai 18.05.06, 10:03