Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 04.01.2004, 0:58 Uhr

Den nebenjob kann er auch arbeitsvertraglich nicht generell ausschließen. m.T.

Er kann aber verlange, dass jede nebentätigkeit gemeldet wird, sie nicht die Arbeitsleistung beeinträchtigt und sie nicht bei der Konkurrenz stattfindet.
Wenn er Dir in der Elternzeit selbst keinen "Nebenjob" auf Teilzeit gewähren kann, kann er Dir einen nebenjob woanders nur aus den oben genannten Gründen verweigern - ganz egal, ob er im Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten generell ausgeschlossen hat (ist eine nichtige Klausel). Sonst frag noch einmal bei Frau Bader nach.
Tina

 
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