Baby und Job

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Geschrieben von Twinmädels am 12.07.2018, 21:15 Uhr

@ DecafLofat

Man ist nicht verpflichtet, ab Kenntnis der SS diese dem AG mitzuteilen.

"Eine schwangere Frau SOLL ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist."

§ 15 Abs. 1 MuSchG

SOLL ist nicht gleichbedeutend mit MUSS.

 
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