Geschrieben von Evchen am 15.05.2006, 22:12 Uhr |
dann aber mal eine Frage habe...
Hallo Iris,
manchmal ist es aber so, dass man keine Betreuung für die Zwerge bekommt - besonders für die Kleinen im Krippenalter. Dann beantragt man in der Elternzeit (man hat ja einen laufenden Arbeitsvertrag) ALGII - das ist dann Hilfe zum Lebensunterhalt. Wenn natürlich ein Ehemann da ist, der genug verdient oder ein Partner, mit dem man zusammen wohnt, muss der natürlich für einen aufkommen. Ist man aber alleinerziehend, oder der Partner verdient nicht genug, kann man diese Hilfe beanspruchen. Wovon sollte sonst eine alleinerziehende Frau z.B. nach der Geburt leben, wenn sie ihr Kind versorgt?
Viele Grüße, Evchen
- @mamacamilla83 - Evchen 15.05.06, 21:09
- dann aber mal eine Frage habe... - celmin 15.05.06, 22:02
- Re: dann aber mal eine Frage habe... - Evchen 15.05.06, 22:12
- hier geht´s um ALGI, ALGII ist ein anderes thema. - fenja2003 15.05.06, 22:14
- Re: hier geht´s um ALGI, ALGII ist ein anderes thema. - Evchen 15.05.06, 22:17
- hier geht´s um ALGI, ALGII ist ein anderes thema. - fenja2003 15.05.06, 22:14
- Re: dann aber mal eine Frage habe... - Evchen 15.05.06, 22:12
- dann aber mal eine Frage habe... - celmin 15.05.06, 22:02
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