Baby und Job

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Geschrieben von Wredet am 19.07.2004, 14:55 Uhr

Danke für eure Antwort zum Mutterschutz, hier aber noch ne Frage:

ihr habt geschrieben NACH der geburt darf man wär der Mutterschutz zeigt NICHT arbeiten. Was ist wenn man es doch tut??
Bei mir ist es so das ich die einzige bei uns auf dem Büro bin, und wenn ich 8 Wochen komplett nit da bin kriegt mein Chef glaub die Krise. Denk mal das er schon erwartet das ich zumindest für das allernötigste MAL reinkomme. Wie sieht das rechtlich aus wenn ich z. B. mal für 2-3 Stunden die Woche arbeite?
Würd klar lieber zuhaus bleiben, aber heutzutage sitzen die Arbeitgeber nun mal am längeren Hebel, also was tun???
Es sind auch nur 3 km bis zur Arbeit, wär also jederzeit schnell wieder daheim, und wir wohnen bei Schwiegermama im Haus, die Betreuung wär also auch gesichert.

 
12 Antworten:

Re: Danke für eure Antwort zum Mutterschutz, hier aber noch ne Frage:

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 19.07.2004, 15:17 Uhr

Hallo,

wenn Du doch arbeitest, macht Dein Chef sich strafbar, Du tust ihm also keinen Gefallen.

Wenn die Firma so klein ist, bekommt er doch Geld aus diesem "Ausgleichsfonds" oder so ähnlich, damit er sich eine Zeitarbeitskraft/Leihkraft einstellen kann. Die muß halt nur rechtzeitig da sein, damit Du sie einarbeiten kannst. Und wenn die Dich mal zu Hause anruft, weil sie eine Frage hat, fällt sicher kein Gewerbeaufsichtsbeamter tot vom Baum.....

Schönen Gruß,
Elisabeth.

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Re: Danke für eure Antwort zum Mutterschutz, hier aber noch ne Frage:

Antwort von Wredet am 19.07.2004, 15:29 Uhr

Ja, das mag alles sein, aber das wird ihn wohl kaum jucken!
Er hat da sein eigenes "System"! Muß man nit verstehen (hier verstehts auch keiner:-) )
Ich weiß nur das ich mir ab da wo ich ihm sagen werde das ich SS bin mir nur noch gejaule anhören darf und spätestens wenn ich vielleicht mal aus gesundheitlichen Gründen fehle das gaaanz große Jammern anfängt! Wenn ich ihm dan noch sage das ich 8-14 Wochen nit komme dann is vorbei!
Ich hab mir aber gaaanz fest vorgenommen mir die Vorfreude von DEM nit verderben zu lassen! Auch wenns manchmal bestimmt getrügt sein wird! Er jault ja jetzt schon ich hät doch gesagt ich will so schnell noch keine Kinder.... Ja, das war vor fast 5 jahren als ich da angefangen bin!!! Und als ich gehofft hab vielleicht noch bisi weiter zu kommen. Aber da es zeit und geldmäßig in den nächsten 100 jahren wohl eh nit besser wird....
Das beste war noch der Spruch er müsse es aber aös erster erfahren, hab ihm dann gesagt er wird einer der ersten sein, aber ich könne es ihm ja erst sagen wen ichs selbst weiß. darauf meinte er, er müsse es noch ehr wissen??? Hä, wollte fast fragen ob er auch noch dabei sein will:-)
Tja, darauf hin ab ich ihm gesagt das ich ab meiner Hochzeit am 31. nicht ausschließen kann das es so sein könnte. Seit dem hör ich schon jeden tag: Du denkst auch nur noch an die Hochzeit...!" und wenn ich mal ss bin werd ich bestimmt 9 Monate hören"du denkst auch nur noch ans Baby...!" Nerv!!!

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Warum sind Frauen so?

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 19.07.2004, 15:42 Uhr

Hallo nochmal,

ich werde das nicht verstehen? Warum zerbrichst Du Dir den Kopf, wenn Dein Chef nur am Jammern ist.

Wenn man einen netten Chef hat, der sich ernsthaft um eine GEMEINSAME Lösung bemüht, dann verstehe ich, daß man Zugeständnisse macht. Aber warum willst Du Zugeständnisse machen, wenn Dein Chef dazu offensichtlich nicht bereit ist???? Nur weil er am längeren Hebel sitzt? Täusch Dich nicht, sobald Du schwanger (ich mag den Ausdruck ss nicht, der ist bei mir negativ belegt) bist, sitzt DU am längeren Hebel, weil Du dann unkündbar bist, schlimmstenfalls bis 3 Jahre nach der Geburt.

Aber denk Dir nichts, ich bin genauso. Jedesmal, wenn mein Mann wieder mal einen Kompromiss kommentarlos ablehnt, verbringe ich eine schlaflose Nacht. Dabei ist das doch SEIN Problem.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

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es ist ein VERBOT!!!!

Antwort von Henni am 19.07.2004, 18:44 Uhr

Hallo

also du DARFST nun mal nciht arbeiten!!!! Wenn du es machst und es passiert dir was, dann bist DU im zweifelsfalle nciht mal versichert!!! Also was soll das???

Lg HEnni

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Ich sag auch mal was :-)

Antwort von desireekk am 19.07.2004, 21:51 Uhr

Hallo Wredet,

also... ICh habe vor der geburt bei beiden Kindern auf den MuSchu verzichtet. Absolut freiwillig!

ABER: nach der Geburt besteht ABSOLUTES ARBEITSVERBOT!

Dein AG bekommt übel eins auf die Nase, wenn jemand mitbekommt, daß Du arbeitest und genau: DU bist NICHT versichert!

Zur Not würde ich dem gewerbeaufsichtsamt was steckenn, und die bitten, doch eine Kontrolle bei ihm zu machen, damit er kapiert, wie genau die sein können!

UND als letztes: Glaub mir: Du hast echt andere Interessen nach der Geburt als Deine Arbeit, und das ist auch richtig so!

:-)))

ICH bin schon ab und zu nach der Geburt im Büro gewesen *selbstverständlichnuralsGast*,

Aber vor mir hat das NIEMAND erwartet, ich wollte das echt ganz alleine aus eigenem Antrieb :-)

Viele Grüße

Désirée

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Re: Ich sag auch mal was :-)

Antwort von andrea70 am 20.07.2004, 8:50 Uhr

Hallo,

ich war auch jeweils nur 3 Wochen nach der Geburt zu hause und dann wieder im Büro. Nicht weil es jemand direkt von mir verlangt hätte sondern weil es halt der Job erfordert hat.
Schön ist das nicht unbedingt, aber wenn man keinen großen Wind drum macht, merkt keiner, daß du eigentlich noch nicht arbeiten "dürftest".

LG Andrea

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Es geht nicht um das merken,

Antwort von RenateK am 20.07.2004, 9:08 Uhr

kann sein, dass niemand das merkt, aber wenn was passiert (und Arbeitsunfälle können auch im Büro passieren) bekommst Du große Probleme mit der Versicherung. Dieses Risiko sollte man wirklich nicht eingehen.
Gruß, Renate

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Re: Ich sag auch mal was :-)

Antwort von Wredet am 20.07.2004, 9:10 Uhr

Ist halt alles nit so einfach heut zu tage. Klar hat man Rechte, aber manchmal auch schnell keinen Job mehr, so traurig wie es ist. Heut ist z.B. der 20. und wir haben immer noch kein Geld bekommen. Was sol ich machen? streiken? Davon krieg ichs auch nit ehr und es wär schon schön wenn ich den Job behalten könnt, schließlich leben wir in einer zeit in der es nit wirklich einfach ist einen zu bekommen. Ist alles so ne Sache!
Naja, warten wir mal ab, bisher binich ja noch nit mal schwanger:-)

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Re: Es geht nicht um das merken,

Antwort von andrea70 am 20.07.2004, 9:34 Uhr

Hallo,

mit welcher Versicherung sollte man denn Probleme bekommen? Wenn man sich im Büro das Bein bricht, zahlt es ja normalerweise die Berufsgenossenschaft. Ansonsten eben die Krankenkasse.
D.h. im Mutterschutz zu Hause hast du das gleiche Risiko wie im Büro auch.


LG Andrea

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Re: Es geht nicht um das merken,

Antwort von RenateK am 20.07.2004, 10:16 Uhr

Eben, und wenn Du arbeitest obwohl ein Arbeitsverbot besteht, bezahlt die Berufsgenossenschaft eben nicht. Du kannst es dann versuchen so hinzudrehen, dass Du nur zu Besuch im Büro gewesen bist, aber ob das dann klappt, wenn da einmal einer Verdacht schöpft. Auf jeden Fall gibt es dann großen Ärger, im übrigen auch und gerade für den Arbeitgeber.
Gruß, Renate

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Nun sage ich auch noch was dazu...

Antwort von tinai am 20.07.2004, 10:25 Uhr

...grundsätzlich: Es ist ein Verbot und da gibts nichts. 8 Wochen nach der Geburt würde ich als Angestellte ohne Beteiligung am Betrieb nicht arbeiten. Und als AG wollte ich auch niemanden hier haben - etwas anderes ist es, dass ich mir schon wünschen würde, ich dürfte in der Not anrufen, um etwas zu fragen. Gab bei uns auch nie Probleme.

Ich selbst habe im Mutterschutz auch schon wieder gearbeitet, aber in einem Familienbetrieb ist das etwas ganz anderes wie ich finde.

Zerbrich Dir nicht den Kopf Deines Chefs. Elisabeth hat vollkommen recht! Kompromisse liegen immer auf beiden Seiten und reines Jammern ohne konstruktive Vorschläge ist kontraproduktiv und geht auf den Magen! Bei uns werden in Kürze gleich zwei fehlen und trotzdem können wir nicht nur rumjammern.

Gruß Tina

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Re: beiderseitiges absolutes Beschäftigungsverbot

Antwort von Benedikte am 20.07.2004, 10:36 Uhr

Hi,
habe die ANDEREN BEITRÄGE NICT GELESEN- ABER nach der geburt hat man für acht Wochen ein sog. beiderseitiges absolutes Beschaftigungsverbot- Du darfst deine Arbeitskraft nicht anbieten, Dein arbeitgeber sie nicht fordern. Vor der geburt darfstz Du arbeiten, wenn Du willst- Dein Chef darf es aber nicht fordern. Das gilt jedenfalls, solange Du abhängig beschäftigt bist- bei Freiberuflern sieht es anders aus.
Ob " was passiert", wenn Du trotzdem arbeiten gehst, ist was anderes- letztlich wird sich wohl keine beschweren, wenn Du arbeiten gehst und Ihr beide Euch einig seid- nur die rechtslage geht hier von einem absoluten arbeitsverbot aus.

benedikte

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