Geschrieben von babyproject am 26.04.2006, 16:00 Uhr |
danke Euch beiden
für die Infos, Fiammetta das ist mir ehrlichgesagt neu, daß man nur als Muttersprachlerin in die Fremdsprache übersetzen darf, ich bin staatlich geprüfte Übersetzerin und Dolmetscherin und in jedem Job, den ich bisher hatte hab ich immer auch in die Fremdsprache übersetzt, weil vom Arbeitgeber so gefordert, ich habe von meinem jetzigen Arbeitgeber auch mal was übersetzen lassen bei einem sehr grossen ÜS Büro und das war auch keine Muttersprachlerin, was meinen kleinen Nebenjob betrifft so haben wir die ÜS dann von Muttersprachlern gegenlesen lassen
- an alle Übersetzerinnen freiberuflich - babyproject 26.04.06, 13:11
- Re: an alle Übersetzerinnen freiberuflich - fiammetta 26.04.06, 13:44
- Re: an alle Übersetzerinnen freiberuflich - Muttilena 26.04.06, 14:15
- danke Euch beiden - babyproject 26.04.06, 16:00
- @babyproject - fiammetta 26.04.06, 22:49
- Re: @fiammetta - Muttilena 27.04.06, 8:32
- also nen juristischen Text - babyproject 27.04.06, 9:11
- Re: @fiammetta - Muttilena 27.04.06, 8:32
- @babyproject - fiammetta 26.04.06, 22:49
- danke Euch beiden - babyproject 26.04.06, 16:00