Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 02.04.2013, 10:27 Uhr

Da Du im ö.D. bist, ist das Jacke wie Hose.

Beantrage einfach Teilzeit befristet auf 2 Jahre (so mache ich es immer) nach der Elternzeit.
So behälst Du auch Deinen Anspruch auf Deine volle Stelle.

Trini

PS: Würdest Du wieder schwanger, berechnet sich das Elterngeld nach Deinem neuen Gehalt.

 
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