Baby und Job

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Geschrieben von Luna&Sol am 14.03.2005, 9:10 Uhr

Bewerbung nach Kündigung ?

hallochen, meines Erachtens taucht doch in einer Bewerbung gar nicht auf, dass man gekündigt wurde oder selbst gekündigt hat. Demnach würde ich nur die Zeiträume angeben, wann ich wo als was gearbeitet habe. Arbeitszeugnisse muß man nicht mitschicken. Es muss also niemand erfahren, da es ja nicht ungewöhnlich ist, die Stelle auch mal zu wechseln.

Du hättest den alten AG damals verklagen sollen, mindestens auf eine Abfindung. Da hättest du schnell Recht bekommen, fristlose Kündigungen sind selbst dann nicht so einfach, wenn ein Arbeitnehmer krank feiert. Nur mal so als Beispiel.

LG, Andrea.

 
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