Baby und Job

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Geschrieben von Tanzmaus am 02.02.2005, 21:27 Uhr

Betreuungstage bei Krankheit (Beamte - NRW)

achso, du müsstest deinem Arbeitgeber aber morgen bescheid sagen, dass du wegen der Krankheit deines Kindes nicht zur Arbeit kommst (genau so, wie du es machen müsstest, wenn du krank bist).
Heike

 
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