Baby und Job

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Geschrieben von Tanzmaus am 02.02.2005, 21:25 Uhr

Betreuungstage bei Krankheit (Beamte - NRW)

Also laut Gesetz stehen dir als alleinerziehende Mutter 20 Tage und als verheiratete je 10 Tage pro Jahr zu. Allerdings brauchst du einen Krankenschein. Die Kinderärztin hilft dir aber bestimmt.
Heike

und gute Besserung für dein Kind

 
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