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Geschrieben von juana89 am 14.05.2012, 20:24 Uhr

beschäftigungsverbot

Hallo ich bin neu hier,

ich hab ne frage und zwar, ich bin jetzt schon 8 wochen krank geschrieben und krieg jetzt dann ein Beschäftigungsverbot. Erhalte jetzt im moment 67% von meinen Lohn von der Krankenkasse. wenn ich dann das beschäftigungsverbot erhalte, bekomm ich dann wieder 100% von meinen Lohn oder trotztdem nur noch 67%?

Danke im Vorraus

glg

 
3 Antworten:

Re: beschäftigungsverbot

Antwort von Nachtwölfin am 14.05.2012, 20:53 Uhr

Sorry, steh grad auf dem Schlauch.
Bist du schwanger und hast deswegen Beschäftigungsverbot und gehst dann in Elternzeit? Meinst du mit den 67% das Elterngeld? Sind das jetzt nicht 65%?

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Re: beschäftigungsverbot

Antwort von Savanna2 am 14.05.2012, 21:05 Uhr

ich dachte 100%

du meinst du bist schwanger und nun krankgeschrieben was aber in verbot umgewandelt wird bis zum mutterschutz

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Re: beschäftigungsverbot

Antwort von -kili-81 am 14.05.2012, 21:11 Uhr

Wenn du jetzt bereits acht Wochen krank geschrieben bist, dann hat ja dein Arbeitgeber sicherlich noch sechs Wochen den Lohn bezahlt (Lohnfortzahlung) und seit zwei Wochen bekommst du Krankengeld, welches von der Krankenkasse übernommen wird. Oder liege ich da falsch in der Annahme?
Jedenfalls wirst du wieder 100% von deinem Lohn bekommen, sobald du ein Beschäftigungsverbot erhältst. Wenn eine werdende Mami ein Beschäftigungsverbot erhält, dürfen ihr keine finanziellen Nachteile entstehen.

Gute Besserung und eine schöne SS!

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